Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon schade, dass die Debatte jetzt wieder so ideologisch aufgeheizt geführt wird. Frau Bünger, ich weiß nicht, was das gewesen sein soll: Eine vermeintliche Bewerbungsrede für den Vorsitz einer Fraktion, die es nächste Woche nicht mehr gibt? Es ist auf jeden Fall daneben gewesen. Ansonsten hat man von den Kollegen viel Aufregung gehört; aber es wurde wenig gesagt und wenig Konkretes beigetragen. Ich muss noch mal klarstellen, weil ja bei Fachkräfteeinwanderung und Asylbewerbern viel durcheinandergeht: Uns geht es hier um die anerkannt Schutzberechtigten, für die wir auch einen klaren Integrationsauftrag im Gesetz haben. Und wenn wir dann wissen, dass bei uns im Land 587 000 Menschen aus einem der Hauptasylherkunftsländer leben, die ein Aufenthaltsrecht haben, die nach dem SGB II Bürgergeld beziehen und erwerbsfähig sind, aber nicht arbeiten, dann kann doch keiner den Handlungsbedarf bestreiten, und erst recht nicht, wenn 87 Prozent davon keinen Abschluss haben und einfach besser in den Arbeitsmarkt, ins Berufsleben hineingeführt werden müssen. Hinzu kommt – da empfehle ich die Lektüre des Berichts des Bundesrechnungshofs von letztem April –, dass die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die es schon gibt, eben nicht sehr erfolgreich verlaufen sind. Gerade die Kommunen sagen uns: Sobald der Übergang ins SGB II geschafft ist, kommt der Integrationsprozess ins Stocken. – Und dann wissen wir ja auch, dass im Land gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Kommunen und in den sozialen Einrichtungen händeringend Unterstützung gesucht wird. Gerade deswegen macht unser Vorschlag auch Sinn. Aber das wichtigste Argument ist, dass wir für die dauerhaft Schutzberechtigten die Integration langfristig sichern und dass die Menschen langfristig in die Gesellschaft hineinwachsen müssen. Integration ist aber keine Einbahnstraße. Schon im Gesetz wird von „Fördern und Fordern“ gesprochen. Ich bin überzeugt davon, dass es für die Menschen, die wir hier mit unserem Antrag adressieren, ein wichtiger Schritt zur Heranführung an eine Ausbildungsstätte oder in den Arbeitsmarkt sein kann, wenn das Integrationsprogramm eben um ein zusätzliches Integrationsmodul mit verpflichtenden Tätigkeiten ergänzt wird. Das ist auch der Unterschied zum Beispiel zu FIM-Maßnahmen, die nicht verpflichtend waren. Dadurch, sind wir der Meinung, kann eine bessere Integration in die Gesellschaft gelingen: durch soziale Kontakte, durch Strukturen, durch Sprachanwendung und auch durch Einblicke ins Berufsleben. Letzten Endes wäre die von uns vorgeschlagene Ergänzung für alle von Nutzen: für die Betroffenen selbst, für die Kommunen, für die sozialen Einrichtungen und für unsere Gesellschaft. Ich weiß nicht, wo Sie sich sonst außerhalb des Plenarsaals aufhalten; aber wenn wir in unseren Wahlkreisen sind, dann fragen uns die Menschen schon, warum so viele Menschen hier im Land sind, die ein Bleiberecht haben, die arbeiten könnten, es aber nicht tun. Auf diese legitime Frage muss die Politik eine Antwort geben. Das tun wir mit unserem Antrag. Und ich bitte Sie, sich mit diesem Thema mal ernsthaft auseinanderzusetzen.