Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute an einem Wendepunkt in der Geschichte der Pflege. In der Zukunft wird es unerlässlich sein, auf die Zusammenarbeit in den Gesundheitsberufen stärker zu setzen, um keine Kompetenzen zu verlieren. Das fachliche Potenzial der Pflege muss besser genutzt werden. Es ist unsere Pflicht, die Zukunft der Pflege zu gestalten und neu zu denken. Mit neuen Strukturen werden wir das Gesundheitswesen effektiver machen. Besonders wichtig dabei ist mir die Förderung der Teamarbeit, die zukünftig auch Pflegefachkräften mehr Befugnisse einräumen soll. Zurzeit sehen wir jedoch, dass Pflegefachkräfte oft mehr Verantwortung übernehmen, als es ihre derzeitigen Befugnisse erlauben. Dies führt zu einer rechtlichen Grauzone; das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Deshalb ist das Pflegestudiumstärkungsgesetz ein Meilenstein für die Pflege und auch eine Revolution. Es gibt den akademisierten Pflegekräften endlich Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde, vorerst in den Bereichen „Demenz“, „Diabetes“ und „Wundversorgung“. Das heißt, sie dürfen dann endlich das tun, wofür sie qualifiziert sind. Ich bin sicher, dass auch viele Ärztinnen und Ärzte die Notwendigkeit für mehr kooperatives Arbeiten sehen. Sie müssen aber auch bereit sein, Verantwortung abzugeben. Das ist ein tolles Signal, und es muss zeitnah in einem nächsten Schritt für alle Pflegefachkräfte kommen – noch in dieser Legislatur. Wenn wir unnötige Hürden abbauen, können wir die Versorgungsqualität in der Fläche enorm verbessern. Für dieses nötige Bewusstsein und die dazugehörige Rechtssicherheit werde ich mich bei den Ärzten, bei den Arbeitgebern und in diesem Parlament einsetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetz gelingt es uns, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, und zwar mit einer Kombination aus angemessener Bezahlung, einer Erweiterung der Kompetenzen und besseren Arbeitsbedingungen. Hier denke ich vor allem an die Dienstplangestaltung, Bedarfsanalysen und kluge Ausfallkonzepte. Auch in diesen Bereichen haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf deutliche Verbesserungen auf den Weg gebracht durch eine Konkretisierung des Maßnahmenkatalogs im Förderprogramm Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Es freut mich sehr, dass damit das Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“ endlich umfassend umgesetzt werden kann. Denn jetzt müssen die Kassen den Einrichtungen die bereitgestellten Mittel zur Verfügung stellen. – Noch zwei Sätze, dann bin ich fertig. Ja gut. – Ich möchte allen interessierten jungen Menschen sagen: Das, was in jedem dualen Studium bereits gang und gäbe ist, haben wir jetzt für euch erreicht: – – eine angemessene Vergütung während des gesamten Studiums. Danke schön.