Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 39 Änderungsanträge auf 95 Seiten, sehr kurzfristig am Abend vor der Ausschusssitzung verteilt, davon 21 fachfremde Änderungsanträge: Ganz ehrlich, so sinnvoll viele der Änderungen sind, sie sind grundlegend und hätten eine gründliche parlamentarische Auseinandersetzung benötigt; und so muss ich etwas Wasser in Ihren Wein gießen. Erstens. Es ist eine vernünftige Änderung, dass hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte selbstständig und eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben. Aber das allein kann es ja noch nicht sein, wenn dies nicht gleichzeitig auch für fachschulisch ausgebildete Pflegekräfte geregelt wird, um hier die Kompetenzen zu nutzen und attraktive Karrierewege zu ermöglichen. Das geänderte Gesetz regelt bisher auch nur die Weiterbildungsoption durch die Bildungsträger. Es bleibt der rechtliche Regelungsbedarf, dass Ärztinnen und Ärzte diese erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten auch abgeben können. Wir fragen uns, warum diese Änderungen nicht, wie von Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem Deutschen Pflegetag angekündigt, in einem eigenen Gesetz zur Heilkundeübertragung geregelt werden, und dann auch bitte umfassend. Zweitens. Gut ist, dass Einrichtungen nun erstmalig eine regelhafte Ausbildungsvergütung an die Studierenden auszahlen sowie die Kosten für die Praxisanleitung refinanzieren können. Aber ein großes Problem bleibt für uns als CDU/CSU-Fraktion, dass die jährlichen Kosten für die hochschulische Ausbildung von den Pflegeeinrichtungen weiterhin selbst zu tragen sind, und diese werden dann an die Pflegebedürftigen weitergeleitet. Hier braucht es eine Ausbildungsumlage, die aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen herausgerechnet wird. Stimmen Sie daher unserem Entschließungsantrag zu! Drittens. Es ist zu begrüßen, dass im Rahmen der hochschulischen Pflegeausbildung Studierende nicht auf den Personalschlüssel beim Träger der praktischen Ausbildung angerechnet werden. Aber wie ist zu rechtfertigen, dass nach wie vor ein Wertschöpfungsanteil bei der fachschulischen Ausbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr auf den Personalschlüssel angerechnet wird? Und es stehen viele weitere Aufgaben an, etwa die Stärkung der pflegenden Angehörigen, die zwei Drittel der Pflege übernehmen. Hier passiert nichts, geschweige denn, dass ein Konzept für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt wird. Stattdessen kürzen Sie beim Pflegevorsorgefonds, der die Belastungen durch die Babyboomer abfedern sollte. Machen Sie die Pflege endlich zukunftsfest. Es ist höchste Zeit!