Vielen Dank. – Die Frage schließt sich unmittelbar an. Es geht um die Überbrückungshilfe IV und die Unternehmen, die infolge der schlechten Auslastung freiwillig schließen. Sie haben gerade gesagt: Das Fördersystem bewährt sich. – Aber genau die entsprechenden Mittel sind befristet auf den 31. Januar 2022, also ein Programm, das ebenfalls in sieben oder sechs Tagen ausläuft.
Ich hatte versucht, im Wege einer schriftlichen Frage von Ihnen eine Antwort zu erhalten, ob und inwiefern dies verlängert wird. Sie blieb allerdings vage, mehr als vage: Es gab keine Antwort, jedenfalls keine belastbare. Die Frage ist: Wird dieses Programm auch für Betriebe, die freiwillig geschlossen haben, über den 31. Januar hinaus fortgesetzt?