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Vielen Dank für die Frage. – Die Logik der Überbrückungshilfen ist insgesamt, dass sie immer wieder angepasst werden. Wir sind in einem dynamischen Geschehen, und da, wo es etwas besser gemacht werden kann, soll es besser gemacht werden. Das ist auch jetzt hier passiert, und das hilft hoffentlich den betroffenen Branchen. Erst einmal ist mit der Überbrückungshilfe IV die Möglichkeit eingeführt worden, die zusätzlichen Kosten wegen der Kontrolle von Impfausweisen abzurechnen. Wenn man zum Beispiel jemanden einstellt, der an der Tür sitzt und guckt, ob man sein Handy und den Impfausweis dabei hat, dann ist das förderfähig; das übernimmt sozusagen der Staat.
Für das Problem, das Sie angesprochen haben, gibt es ebenfalls eine Lösung. Unternehmen, die nachweisen, dass sich der Geschäftsbetrieb nicht mehr lohnt, fallen voll unter die Überbrückungshilfe IV. Sie müssen das dem prüfenden Dritten erklären. Er muss das analysieren, sodass man nicht einfach sagen kann: Ich hab keine Lust, ich mach mal nichts, ich will gerne Überbrückungshilfen. – Aber es ist sehr, sehr weich formuliert.
Ich würde es gerne bei dieser 30-Prozent-Regel insgesamt belassen; aber das ist eine Öffnung, die auch das freiwillige Schließen förderfähig macht, wenn man nachweist, dass die Kosten oder der Aufwand zu hoch sind.
Sie haben auch die Möglichkeit einer Nachfrage.