- Bundestagsanalysen
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Herr Minister Dr. Habeck, wir wissen, dass die anhaltende Pandemie und auch die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung im Moment insbesondere die Veranstaltungswirtschaft, die Gastronomie und den Einzelhandel besonders hart treffen. Meine Frage an Sie ist: Beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang auch noch einmal die bestehenden Überbrückungshilfen nachzubessern?
Wir haben ja die Situation, dass nur solche Unternehmen anspruchsberechtigt sind, die eine Umsatzeinbuße von mindestens 30 Prozent zum Vergleichszeitraum vorweisen können, und dass gleichzeitig die Maßnahmen, die wir jetzt haben – 2 G und Ähnliches –, dazu führen, dass viele Unternehmen Umsatzeinbußen von 20 bis 25 Prozent zu verzeichnen haben und dass das für viele auf Dauer nicht aus eigenen Mitteln auszugleichen ist. Deswegen an Sie die Frage: Beabsichtigen Sie, hier auch die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen zu ändern und gegebenenfalls dann mit der Europäischen Kommission den beihilferechtlichen Rahmen noch mal nachzubessern? Wir als Linke halten das für dringend geboten.