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Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Frage. – Gestatten Sie mir, zunächst zu sagen: Wenn es zu Beleidigungen kommt, ist das nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wie hier in das Plenum hineingerufen wurde,
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
sondern wenn Beleidigungen stattfinden, ist das ein Straftatbestand nach § 185 StGB.
Zweitens. Sie haben völlig recht: Wir arbeiten in der Bundesregierung im Moment an einem Ordnungswidrigkeitentatbestand der Gehsteigbelästigungen. Da geht es beispielsweise darum, dass Frauen in unangemessener Form davon abgehalten werden sollen, Beratungsstellen aufzusuchen. Weil es sich um eine Sanktionsnorm handelt – der Ordnungswidrigkeitentatbestand ist ja auch eine Sanktionsnorm –, gilt hier der Satz: Nulla poena sine lege stricta. Also: Der Tatbestand muss hinreichend präzise sein, damit die Bürgerinnen und Bürger erkennen können, wo sanktionswürdiges Verhalten beginnt und wo es noch nicht der Fall ist.
Wir haben sehr kollegial mit dem Haus von Lisa Paus zusammengearbeitet. Wir haben den Tatbestand etwas präzisiert und sind jetzt dabei, ein, zwei Themen so zu klären, dass es auch für die Gerichte leicht handhabbar ist und nicht erst sehr aufwendige Beweisaufnahmen stattfinden müssen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in Kürze dazu einen Entwurf der Bundesregierung vorlegen können.
Beifall der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP] und Mathias Stein [SPD])
Sie haben eine Nachfrage, Frau Wegge. Bitte.