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Da die Kollegin hier steht und nicht anders kann, antworte ich natürlich gerne, auch wenn ich Katholik bin. Also, zunächst einmal zum Digitale-Dienste-Gesetz. Ich kann bestätigen, was Herr Wissing sagt: Unsere beiden Häuser sind einer Meinung, was die Fragestellungen angeht. Und deshalb, glaube ich, werden wir das auch alles gut hinbekommen.
Das zweite: das digitale Gewaltschutzgesetz. Dazu haben wir als BMJ schon ein Eckpunktepapier entwickelt. Dazu haben wir jetzt Rückmeldungen bekommen. Bei uns gingen, ich glaube, etwas über 50 Stellungnahmen ein; die werten wir jetzt aus. Und natürlich ist das Ziel, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem wir Opfern von digitaler Gewalt eine aktive Rolle geben, dass sie sich selber wehren können, dass sie Auskunftsansprüche bekommen, und gemäß dem Rechtsfolge, wenn eben Wiederholungsgefahr besteht, auch eine Accountsperre sein kann. Das ist auch schon in den Eckpunkten so angedacht gewesen. Wir werten jetzt diese Stellungnahmen aus. Ich habe großes Interesse daran, der Bundesregierung und dann letztendlich auch dem Hause hier möglichst zügig einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen.
Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu meinem großen Leidwesen, Frau Künast, muss ich mich bei Ihnen entschuldigen und darauf hinweisen, dass ich hier belehrt worden bin, dass wir uns im Ältestenrat – wahrscheinlich habe ich zu diesem Zeitpunkt präsidiert – darauf verständigt haben, dass Cross-over-Befragungen erlaubt sind. Ich bitte also vielmals um Nachsicht.
Nächster Nachfrager ist der Kollege Reichel, CDU/CSU-Fraktion.