Also, der Generalbundesanwalt entscheidet in eigener Verantwortung, ob er ein solches Strukturermittlungsverfahren eröffnet. Es ist gute Sitte, dass er das als unabhängige Ermittlungsbehörde tut. Ich kann gerne mit ihm Rücksprache halten, nach welchen Kriterien das geschieht, und Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt diese handlungsleitenden Kriterien erläutern.