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Also die Rechtspraxis ist die, dass der isolierte Satz „Befreiung von Palästina“ nicht strafbar ist; das ist auch richtig so. Wenn sich aber durch den Kontext ergibt – das haben wir ja gesehen –, dass damit zum Ausdruck gebracht wird, dass man die Ermordung von 1 300 Israelis billigt, dann ist das eine Billigung von Straftaten, und dann ist das natürlich auch anwendbar, unabhängig davon, ob das in der analogen oder der digitalen Welt geschieht. Ohnehin ist es ja häufig eine Fehlvorstellung, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Entscheidend ist vielmehr, ob dadurch der öffentliche Frieden gestört wird.
Ich bin der Meinung, dass dieses Tatbestandsmerkmal kein Problem darstellt. Aber ich bin nicht die Justiz. Deshalb habe ich vorhin gesagt: Ich bin offen dafür, mir die Spruchpraxis jetzt anzuschauen und, wenn es dort Lücken gibt, auch eine sachliche Debatte darüber zu führen. Aber ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir ausreichendes materielles Strafrecht für diese Fallgestaltung haben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nächste Fragestellerin ist die Kollegin Tesfaiesus, Bündnis 90/Die Grünen.