- Bundestagsanalysen
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Herzlichen Dank, Herr Kollege, für die Frage. – Also, wir haben einmal den Straftatbestand der Billigung bestimmter Straftaten wie Mord. Dafür ist es völlig egal, ob sie im Inland oder im Ausland stattfinden.
Es gab in den letzten Tagen eine Diskussion darüber, ob dieser Straftatbestand nur einschlägig ist, wenn es um einen spezifischen Mord geht. Meine persönliche Rechtsauffassung ist klar: Wenn es strafbar ist, dass man bejubelt und billigt, dass ein Mensch ermordet wurde, ist es erst recht strafbar, wenn man bejubelt und billigt, dass tausend Menschen ermordet worden sind. Deshalb, glaube ich, kann er zur Anwendung kommen.
Wenn Flaggen des Staates Israel verbrannt werden, ist das strafbar. Wenn Propaganda für die Hamas gemacht wird, wenn für sie Geld gesammelt wird, dann ist das strafbar. Wenn Volksverhetzung stattfindet, beispielsweise gegen die jüdische Gemeinde in Deutschland, dann ist das strafbar.
Herr Kollege.
Deshalb glaube ich, dass wir schon ein gutes Instrumentarium haben. Trotzdem bleibe ich dabei: Das Bessere ist des Guten Feind.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Ich bin dafür, dass wir jetzt die Justiz ihre Arbeit machen lassen, und wenn sich dann durch die Spruchpraxis ergeben sollte, dass wir dieses Verhalten nicht ausreichend erfassen können, dann bin ich auch offen dafür, eine Debatte zur Fortentwicklung des materiellen Strafrechts zu führen.
Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Nachfrage aus der CDU/CSU-Fraktion. Wir sollten dann aber auch mal wieder andere – –
Zuruf von der CDU/CSU: Das entscheiden immer noch wir!)