Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Buschmann, vor einem Jahr habe ich Sie auf einen Tweet angesprochen, in dem Sie sagten, dass Sie Beweise für Kriegsverbrechen in der Ukraine sammeln und sichern würden. Ich habe Sie daraufhin gefragt, ob sich dies auch auf Kriegsverbrechen von ukrainischer Seite bezieht. Sie sagten, wenn es Beweise für solche Kriegsverbrechen gäbe, solle diesen nachgegangen werden, und zwar unabhängig davon, wer die Verbrechen begangen hat. Das fand ich eine sehr gute Stellungnahme.
Der ehemalige Bundeswehrsoldat Jonas Kratzenberg kämpfte als Freiwilliger auf der Seite der ukrainischen Armee und berichtete nach seiner Heimreise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – in einer Sendung bei Herrn Lanz – und in seinem Buch über von ihm beobachtete ukrainische Kriegsverbrechen. Nun, ein Jahr später, frage ich Sie ganz konkret: Ist die Generalbundesanwaltschaft den Aussagen des Herrn Kratzenberg nachgegangen, und wurde dieser ebenfalls als Zeuge vernommen?