Herr Kollege, der Schaden liegt bei 243 Millionen Euro. Das Geld ist ausbezahlt. Die Frage der Haftung lassen wir extern klären; wir haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das ist eine nicht einfach zu beantwortende Rechtsfrage. Ich sehe uns in einer Verpflichtung, diese Frage zur Wahrung der Vermögensinteressen des Bundes sorgfältig klären zu lassen, weil wir selbst auch eine Vermögensbetreuungspflicht haben. Wir können bei einer unklaren, komplizierten Rechtslage nicht einfach die Akten weglegen. Eine solche Entscheidung steht mir nicht zu. Deswegen wird das durch einen externen Gutachter geprüft. Das Gutachten liegt noch nicht vor.