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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht noch mal ganz konkret darum: Bisher war es durchaus auch möglich, aus Sicherheitserwägungen Fahrverbote oder Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erlassen. Das heißt, es ist in dem neuen Gesetz aber gerade auch eine Erweiterung aus anderen Gründen, zum Beispiel auch aus Umweltschutzgründen, vorgesehen. Unserer Ansicht nach ist das in dem Sinne keine Argumentation der Sicherheit.
Wie wollen Sie denn zukünftig sicherstellen, dass der Verkehr auf Bundesstraßen im städtischen Raum fließen kann und dass diese Straßen in den Städten eben gerade nicht in die Hoheit der Kommunen übergehen und dann zu Tempo-30- oder Tempo-20-Zonen werden?
Und Tempo 10!)