Also zunächst einmal: Ich werde als Bundesminister der Justiz kein vom Parlament beschlossenes Gesetz als unsinnig bezeichnen, sondern das ist geltende Rechtslage. Und die geltende Rechtslage ist eben die, dass, bevor man die Rechtsfolge dieser Sanktionsnummer herbeiführen kann, der Tatbestand eben insofern anspruchsvoller ist, als dass mehr hinzukommen muss als einfach nur, dass bei einem knappen Angebot die Preise steigen, was eben per se noch kein sozialschädliches Verhalten ist, sondern den Regeln der Marktwirtschaft entspricht. Es muss etwas Zusätzliches als Kriterium hinzukommen, das ein sozialschädliches Verhalten indiziert. Das ist sozusagen die Haltung, die wir im Rechtsstaat als BMJ einnehmen.
Beifall des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])