Frau Kollegin, herzlichen Dank für diese Frage. – Ich kann es nicht genau sagen, ob es an dieser Stelle war, aber ich meine, ich habe das hier im Plenum schon erörtert. Das Problem bei dem Vorschlag des Bundesrates ist, dass er darauf hinausläuft, dass wir möglicherweise einen Vorgang sanktionieren, der wie folgt lautet: Wenn das Angebot knapp wird, steigen die Preise. – Das ist aber ein Vorgang, der sozusagen noch nicht ausreichend indiziert, ob ein Handlungs- und Erfolgsunwert in entsprechender Weise vorliegt. Deshalb ist mein Haus der Meinung, dass die Idee des Bundesrates nicht sauber genug sozialschädliches Verhalten von sozial adäquatem Verhalten abgrenzt. Und da müsste man schon ein sauberes Abgrenzungskriterium finden. Das ist im Übrigen auch keine neue Auffassung, sondern diese Haltung hat mein Haus auch schon unter der Leitung meiner Vorgängerin eingenommen; jedenfalls kann ich das der Aktenlage so entnehmen.