Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Dieser Antrag ist sehr gut dafür geeignet, um aufzuzeigen, was der Unterschied ist zwischen Ihnen und allen anderen Fraktionen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass eine Studie und dann auf dieser Basis zu gegebener Zeit ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, der die „zu ziehenden Schlüsse im Sinne einer strikten Begrenzung von Zuwanderung auf solche Personengruppen umsetzt, von denen im Laufe ihrer Erwerbsbiografien ein substanzieller Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes zu erwarten ist.“ „Personengruppen“ schreiben Sie da. Im Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Würde des Menschen! Es geht nicht um Personengruppen. Die Personengruppe, die Sie da meinen, haben Sie ja eben schon benannt. Das sind Mittlerer Osten, Nordafrika, Pakistan, Türkei. Ich finde, das ist nicht nur latent rassistisch. Der Kollege Marc Biadacz hat vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz und davon gesprochen, dass die letzte Koalition damit schon angefangen hat. Das war aus unserer Sicht unzureichend, und wir haben das verbessert. Wir sind aber gemeinsam der Meinung, dass wir Zuwanderung nach Deutschland brauchen, Fachkräfte und andere Arbeitskräfte, um die Wirtschaft hier überhaupt am Leben zu erhalten. Die Unternehmen ringen doch um Fachkräfte und Arbeitskräfte. Wir schauen uns die Menschen an, und wenn die Menschen hier sinnvoll auf einem Arbeitsplatz eingesetzt werden können, dann finden wir die Zuwanderung gut und wollen diese Zuwanderung auch steuern. Sie hingegen – und auch das hat der Kollege Marc Biadacz schon gesagt – rühren alles zusammen: diese gezielte Zuwanderung, die ich eben angesprochen habe, und die Zuwanderung wegen politischer Verfolgung, wegen Krieg, wegen – – – Frau Storch, haben Sie schon mal was von Asylrecht gehört? Das bestätigt genau das, was ich sage: Sie haben keine Lehren aus dieser Zeit gezogen, die Sie ja nur als „Vogelschiss“ bezeichnen: aus dem Faschismus. Deswegen haben wir das Asylrecht bei uns im Grundgesetz stehen, und das schert Sie überhaupt nicht! Das interessiert Sie überhaupt nicht. Sie sagen: Die Menschen aus diesen Ländern dürfen alle nicht zu uns kommen. Das ist Ihre Antwort. Unsere Antwort ist: Wir schauen genau hin, ob jemand einen Asylgrund hat, ob jemand verfolgt ist, ob jemand kriegsbedingt fliehen muss. Man muss auch noch mal deutlich sagen: Die Probleme, über die wir derzeit reden, liegen darin begründet, dass Ihr Freund Putin die Ukraine überfallen hat und im letzten Jahr 1 Million Ukrainer/-innen gekommen sind, die hier gut aufgenommen worden sind. Und das ist gut so. Wir ringen jetzt um die Antworten darauf, – – wie wir mit den Problemen, die da sind, umgehen und wie wir konstruktive Lösungen schaffen. Da haben wir unterschiedliche Ansätze. Aber Ihr Ansatz fällt in die Zeit, die wir vor 80 bis 90 Jahren hatten. Dahin wollen manche von Ihnen zurück. Wir nicht. Nie wieder!