Frau Präsidentin! Die Budgets der parteinahen Stiftungen sind extrem hoch. Die AfD hat schon 2019 ein Stiftungsgesetz und darin eine Absenkung um 70 Prozent gefordert, was für die durchaus wichtige Bildungsarbeit der Stiftungen noch immer völlig ausreichend wäre. Wir könnten also seit vier Jahren ein Stiftungsgesetz haben. Doch erst die Klage der AfD – und nur der AfD – vor dem Bundesverfassungsgericht beendete im Februar 2023 endlich die jahrzehntelangen Kungeleien, Frau Präsidentin, aller Altparteien und ihrer Stiftungen. 30 Jahre lang hat eine Hinterzimmergruppe jedes Jahr bis zu 700 Millionen Euro – für die Steuerzahler: 700 Millionen Euro – jährlich vollkommen intransparent unter sich aufgeteilt, seit 2022 dann gar über einen eklatant verfassungswidrigen Haushaltsvermerk, mit dem Sie alle sich tatsächlich angemaßt haben, hier nicht nur Gesetzgeber, sondern auch noch Richter über die angeblich fehlende Verfassungskonformität von anderen Stiftungen zu spielen. Und nun heute Ihr Gesetzentwurf – ein dreistes Lehrstück von Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft, schon formal mit der Vorgabe der drei Legislaturperioden in Folge, die die sie tragende Partei im Bundestag sein muss; denn das Urteil von Karlsruhe vom Februar – ganz frisch – regelt glasklar, dass es nicht einmal einer Legislatur bedarf. Für die Stiftungen von FDP und Linken schaffen Sie sogar noch eine völlig willkürliche Ausnahme von Ihrer neuen Regel. Sie verhöhnen das Verfassungsgericht. – Stellen Sie gerne eine Zwischenfrage! Im neuen Gesetz urteilt nun der Bundestag, nur den sechs Stiftungen der sechs Altparteien einen FdGO-Persilschein zu erteilen und zunächst nur diese als förderfähig anzuerkennen. Mehr Dreistigkeit geht kaum. Nach § 2 Ihres Entwurfes sollen Regierungsstellen wie Frau Faesers Innenministerium und Herrn Haldenwangs Verfassungsschutz, was ja letzten Endes dasselbe ist, Richter über politische Konkurrenten sein. Schon ein willkürlich erklärter Verdachtsfall kann Stiftungen ausschließen. Das widerspricht sogar dem Gutachten Ihres eigenen BMI, in dem wörtlich steht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat keine über das Sammeln von Information hinausgehenden Befugnisse. – Lesen Sie es! Der Gesetzestext mit einer Vielzahl schwammiger Begriffe wie etwa „in einer Gesamtschau“ – das sind immer Dinge, die nicht justiziabel sind, gegen die man ganz schlecht ankommt – läuft darauf hinaus, neue Stiftungen über willkürlich auslegbare Förderkriterien von jeder Mittelvergabe auszuschließen. Das Ganze ist passgenau nur gegen eine Stiftung formuliert. Das zu leugnen, wäre reine Heuchelei. Die gesamte Presse hat es so verstanden. Im September schon schrieb „Die Welt“: „Den Eindruck, eine ‚Lex AfDʼ zu schaffen, will man unbedingt vermeiden.“ Nun, dieses Vorhaben ist hier krachend gescheitert. Das grüne Hausblatt „taz“ titelt jetzt im Indikativ und mit sicherer Prognose: „AfD-Stiftung bleibt aufm Trockenen“. So viel zu dem, was eben hier behauptet wurde: Da könnte ja Geld fließen. – Jeder hier im Raum weiß, dass das nicht passieren wird. Wir erleben heute hier den Versuch, die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit der Parteien auszuhöhlen. Das ist ein Tiefpunkt für den deutschen Rechtsstaat, meine Damen und Herren. Das Gesetz wurde von hinten her geschrieben mit dem einzigen vorgegebenen Ziel, genau eine Stiftung außen vor zu halten. Die Erasmus-Stiftung der AfD ist seit ihrer Gründung 2017 in keinerlei Weise gegen die FdGO aktiv geworden, noch behauptet das auch nur irgendjemand, Herr Fechner. Das wurde nie behauptet, ganz im Gegenteil. Trotzdem wird ihr absehbar mit der Begründung dieses neuen Textes schon in sechs Wochen bei der Verabschiedung des Haushalts 2024 auch im achten Jahr ihrer völlig untadeligen Existenz jegliche staatliche Förderung vorenthalten werden. Sie können das widerlegen. Aber wer von Ihnen möchte dagegen wetten? Vielen Dank.