welches einerseits die bisherige Praxis fortführt und zugleich eine verfassungskonforme Grundlage schafft, Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einbringung des Entwurfs eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes kommen wir einer gesetzgeberischen Pflicht nach, die uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat. Zunächst hat das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar dieses Jahres allgemein die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung politischer Stiftungen angemahnt. Diese Grundlage haben wir nun gemeinsam mit den Mehrheitsfraktionen erarbeitet. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei den Berichterstattern der anderen Fraktionen bedanken, dass wir das zusammen auf den Weg bringen können. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum zugebilligt. So ist es dem Bundesverfassungsgericht zufolge unbedenklich, die staatliche Stiftungsförderung auf solche parteinahen Stiftungen zu beschränken, die eine dauerhafte, ins Gewicht fallende politische Grundströmung repräsentieren. Zu achten – so das Bundesverfassungsgericht weiter – ist zudem darauf, dass Wertungsdifferenzen bei der Aufnahme und Beendigung der Förderung einzelner parteinaher Stiftungen ausgeschlossen sind. Das heißt aber gerade nicht, dass der Gesetzgeber sich blindstellen und alle Stiftungen unabhängig von ihrer Ausrichtung und ihrer Tätigkeit exakt gleich behandeln müsste. Das Bundesverfassungsgericht formuliert ganz explizit – Sie gestatten, dass ich hier kurz zitiere – wie folgt: Das findet sich in Randnummer 246 des Urteils. Und genau das haben wir in der Formulierung des Gesetzentwurfs umgesetzt, indem wir dort als Voraussetzung für die Förderung politischer Stiftungen das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung festgelegt haben. Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen: Diese Voraussetzung gilt für alle Stiftungen in gleicher Weise, egal ob für die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung oder alle anderen Stiftungen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die AfD jetzt die Mär verbreitet, mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz hätten sich die etablierten Parteien gegen sie gewandt, dann kann man das nur so deuten, dass sich die AfD dagegen wehren will, mit ihrer Stiftung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten zu müssen. Das müssen Sie freilich nicht tun, aber wenn nicht, dann können Sie auch nicht den Anspruch erheben, Geld aus dem Staatssäckel zu bekommen. Umgekehrt gilt: Wenn die AfD in der nächsten Wahlperiode erneut in den Bundestag einzieht und die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Fördervoraussetzungen erfüllt, dann bekäme sie eine Förderung, aber eben nur dann. Mir ist es wichtig, zu betonen, dass wir hier ein klar strukturiertes, unbürokratisches und transparentes Verfahren aufgesetzt haben, weil es sich ganz eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Sofern es an der ein oder anderen Stelle noch Verbesserungsbedarf geben sollte, wird die Sachverständigenanhörung am kommenden Montag sicherlich weitere Erkenntnisse dazu bringen. Wir sind mit unserem Gesetzentwurf sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch unserer staatspolitischen Verantwortung für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerecht geworden. Daher werbe ich bei Ihnen allen sehr dafür, sich für diesen Entwurf auszusprechen. Vielen herzlichen Dank.