Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtiger denn je, dass wir in Deutschland politische Bildungsarbeit haben, die finanziell gut ausgestattet ist. Genau dafür sorgen wir mit diesem Gesetzesvorschlag. Wir brauchen politische Stiftungen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung werben, mehr denn je. Ich darf mich ausdrücklich bei den Linken, bei den Grünen, bei der FDP, bei der CDU/CSU und auch beim BMI ganz herzlich bedanken, dass wir dieses wichtige Gesetz mit einer breiten Mehrheit hier im Parlament auf die Beine stellen können. Das ist ein ganz klares Zeichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gleich zu Beginn darf ich auch allen, die sich in diesen Zeiten für die politische Bildungsarbeit in Deutschland in den Stiftungen engagieren, ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Es ist gut, dass wir mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Hanns-Seidel-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung politische Stiftungen haben, die mit viel Herz und mit vielen spannenden Angeboten für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung werben und politische Bildungsarbeit in Deutschland leisten. Allen, die hier mitarbeiten, ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle! Das Bundesverfassungsgericht hat uns Anfang dieses Jahres gesagt, dass wir zum Schutz unserer Grundordnung nicht jede politische Stiftung mit Steuermitteln fördern müssen. Aber wegen der Parteinähe der Stiftungen ist ein Gesetz erforderlich, in dem klar zu regeln ist, unter welchen Voraussetzungen eine Stiftung Geld bekommt oder aber eben nicht. Deshalb haben wir nun diesen klaren Rechtsrahmen erstellt. Und die wichtigste Regelung ist: kein Geld für Verfassungsfeinde, kein Geld für Stiftungen, die sich bei uns in Deutschland nicht aktiv für Freiheit und Demokratie einsetzen. Wir wollen Steuermittel also nicht erst dann versagen, wenn eine Stiftung unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft oder ablehnt. Nein, wir verlangen einen aktiven Einsatz der Stiftung für Völkerverständigung und Freiheit und Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Verbreitung von Umsturzfantasien, das Vertreten eines völkischen Volksbegriffs, der Deutsche mit Migrationshintergrund ausschließt, die Ablehnung der Religionsfreiheit, die Missachtung der Menschenwürde, all das können wir nicht akzeptieren. Und das werden wir ganz einfach auch nicht fördern, weil wir die Feinde unserer Grundordnung nicht unterstützen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch wenn frühere Veröffentlichungen einer Stiftung in die Richtung der Kriterien, die ich nannte, weisen, haben wir keine Gewähr, dass diese Stiftung verfassungsfreundlich arbeiten wird. Auch wenn Personen für die Stiftung tätig sind, bei denen ein gewichtiger Verdacht besteht, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, darf nicht gefördert werden. Auch das haben wir glasklar geregelt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dass eine Stiftung darauf ausgerichtet ist, sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, davon ist auszugehen, wenn die Stiftung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder gar als gesichert extremistisch eingestuft wird. Und das ist keine neue Regelung. Wir haben eine ähnliche Regelung, an der wir uns orientiert haben, seit vielen Jahren in der Abgabenordnung, die einen Entzug der Gemeinnützigkeit vorsieht. Außerdem regeln wir ganz genau, nach welchen Grundsätzen die von uns als Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Haushaltsmittel verteilt werden, nämlich wie bisher nach dem Durchschnitt der Wahlergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen. Dabei schaffen wir Klarheit, ab wann eine neue Stiftung Geld erhalten kann; da hatten wir bisher keine gesetzlich geregelte Praxis. Wir regeln, dass erst nach zwei Wahlperioden, also nach dem dritten Einzug der nahestehenden Partei in den Deutschen Bundestag, eine politische Stiftung Geld beantragen kann. Dazu gibt es, wie gesagt, noch keine einheitliche Praxis. Deswegen müssen wir hier eine Regelung schaffen. Ich schaue kurz zurück: Die PDS war zweimal als Gruppe im Bundestag vertreten, nämlich 1990 und 1994. 1998 ist sie dann erstmals in Fraktionsstärke eingezogen. Ab 1999 hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung dann Geld bekommen. Die Grünen sind 1987 zum zweiten Mal in Fraktionsstärke eingezogen und haben dann in der zweiten Wahlperiode zum ersten Mal Mittel für die Stiftung erhalten, aber nur als Festbetrag. – Wir regeln den Zeitpunkt des Beginns der Zuwendungen ganz genau: Ab der dritten Wahlperiode gibt es Steuermittel. Kurzum, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir legen mit diesem Gesetz klare und präzise Kriterien fest, wann eine politische Stiftung und in welchem Umfang sie Geld bekommt oder wann Steuermittel zu versagen sind. Klarer Grundsatz: Kein Geld für Verfassungsfeinde und kein Geld für politische Stiftungen, die sich nicht aktiv für Freiheit und Demokratie einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.