Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wachstumschancengesetz enthält umfangreiche Maßnahmen für eine moderne Steuerpolitik. Wir haben jetzt auch schon viel über Wachstumsimpulse für Unternehmen gehört. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf das Thema Steuergerechtigkeit lenken. Das Thema wurde hier eben ein bisschen angerissen, allerdings, wie ich finde, von einer etwas falschen Seite. Steuergerechtigkeit ist ein wesentlicher Baustein für die Akzeptanz unseres Steuersystems. Und deshalb wollen wir einen fairen Wettbewerb gewährleisten und verhindern, dass Unternehmen Steuern systematisch umgehen oder vermeiden. Unter Olaf Scholz als Finanzminister haben wir die Pflicht zur eben angesprochenen Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführt. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde ein Frühwarnsystem für aggressive Steuergestaltung in der Europäischen Union etabliert. Wir haben schon damals gefragt, warum denn eine solche Pflicht auf internationale Fälle beschränkt sein sollte. Und schließlich, Herr Güntzler, hatten bereits 2018 alle Bundesländer geschlossen für eine nationale Meldepflicht votiert. Das war eine logische Konsequenz aus den Panama Papers. Die Union hat die Einführung auf nationaler Ebene blockiert. Und wir hören ja, dass sie bis jetzt nichts daraus gelernt hat. Mit diesem Gesetz führen wir jetzt also auch eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ein. Wir holen also etwas nach, was unter einer SPD-geführten Regierung längst etabliert wäre. Wir könnten bereits drei Jahre in der Umsetzung sein. Wir könnten die Meldungen aus drei Jahren bereits vorliegen haben, die uns Aufschluss darüber geben, an welchen Stellen das Steuerrecht nachgeschärft werden muss. Die Zeiten undurchsichtiger Steuerumgehungsmodelle müssen der Vergangenheit angehören. Wenn wir wollen, dass steuerpolitische Entscheidungen praxisnah getroffen werden, dann müssen wir wissen, welche Steuergestaltungen genutzt werden. Dazu brauchen wir Hinweise aus der Steuerverwaltung. Die Mitteilungspflicht ermöglicht es den Steuerbehörden, besser zu verstehen, wie Steuergestaltungen funktionieren, und auf potenzielle Probleme hinzuweisen. Wir wollen einen Staat, der nicht hinterherläuft, sondern immer auf dem neuesten Stand ist. Wir wissen, dass in den Steuerverwaltungen der Länder zahlreiche Betriebsprüfer/-innen fehlen, und wir wissen auch, dass sich die Situation aufgrund des demografischen Wandels noch verstärken wird. Wir brauchen also Methoden, um zielgenauer zu suchen. Das geht mit Daten und dem fortschreitenden Potenzial computergestützter Suche. Das Erkennen und Schließen von Steuerschlupflöchern dauert bislang auch zu lange. Wir müssen diese Zeit verkürzen oder idealerweise Ansätze erkennen, noch bevor sie umgesetzt werden können. Meldungen über Gestaltungen versetzen die Steuerverwaltung in die Lage, Systematiken früher zu erkennen. Das macht es zudem weniger attraktiv, riskante Steuerumgehungsmodelle anzubieten. Aus all diesen Gründen haben wir die Einführung der Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen für die – das ist jetzt wichtig – 2 Prozent der Unternehmen in Deutschland mit dem höchsten Umsatz bereits im Koalitionsvertrag verankert. Nur um die geht es! Es geht nicht um die große Mehrheit von 98 Prozent der Unternehmen, sondern um die mit richtig viel Geld. Und die Unternehmen sind nur dann meldepflichtig, wenn sie auch tatsächlich einen finanziellen Vorteil erzielen. Das Ziel ist es, durch Meldungen Transparenz in die Gestaltungsmodelle zu bekommen und dann mit qualitativ hochwertigen Informationen gute Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung, eine nationale Meldepflicht für Steuergestaltungen einzuführen, ist deshalb eine gute. Vielen Dank.