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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst auf Sie antworten, Herr Kollege Jacobi. Sie haben hier in völliger Unkenntnis der Begriffe „Staatsvolk“ und „Souverän“
von Delegitimierung des Staatsvolkes gesprochen,
weil wir für einige begrenzte Sachverhalte die englische Sprache in Verfahren vor den Landgerichten vorsehen.
Zuruf des Abg. Bernd Schattner [AfD])
Das ist in der Tradition derjenigen, die die Demokratie in Abrede stellen, aber es entspricht nicht der verfassungsrechtlichen Wahrheit. Das will ich zunächst einmal hier anführen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass an den Landgerichten sogenannte Commercial Chambers eingerichtet werden können, an denen Englisch Verhandlungssprache wird, und zwar nur dann, wenn beide Parteien das einvernehmlich so vorsehen. Und es sollen Commercial Courts eingerichtet werden, die unter Abkürzung einer weiteren Tatsacheninstanz direkt bei den Oberlandesgerichten angesiedelt werden. Wir wollen uns dieser Idee nicht verschließen, geben aber zu bedenken, dass wir auf einige Dinge aufpassen müssen.
Die Rechtsformwahl in Deutschland und damit auch die Frage, ob internationale Streitigkeiten vor deutschen Gerichten verhandelt werden, ist nicht allein eine Frage, ob man die englische Sprache benutzt, sondern auch eine Frage, wie lange die Verfahren dauern, und vor allen Dingen auch, ob das deutsche Recht attraktiv ist. Einen zivilrechtlichen Schriftsatz nur ins Englische zu übersetzen, wird dem nicht genügen, sondern es kommt darauf an, dass die Verfahren schneller werden, dass genügend qualifiziertes Richterpersonal vorhanden ist, und vor allen Dingen auch, dass unser materielles Recht attraktiv genug ist. Wir müssen also erst über diese Frage sprechen und dann den zweiten Schritt machen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Ich will auch ganz praktisch zu bedenken geben, ob wir ungeachtet der hervorragenden Englischkenntnisse unserer Richterschaft tatsächlich in der Lage sind, Verfahren speziell in Englisch abzubilden. Würden wir uns beispielsweise trauen, diese Debatte hier in englischer Sprache zu führen?
Lieber in Englisch als in Hochdeutsch!
Zuruf des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD])
Diese Fragen müssen geklärt werden. Ich finde, wir müssen dann auch über die Länder in die Köpfe investieren, möglicherweise auch in die Richterbesoldung, um eine entsprechende Qualität sicherzustellen, sodass diese Verfahren auch in englischer Sprache abgewickelt werden können.
Der letzte Punkt. Wenn wir über Justizstärkung sprechen, dann geht es vor allen Dingen um die sachliche und personelle Ausstattung der Justiz. Die größte Herausforderung ist, ungeachtet der Sympathie für diesen Gesetzentwurf, nicht die englische Sprache, sondern die Pensionierungswelle der nächsten Jahre. Wir brauchen ein Augenmerk auf eine ordentliche Ausstattung der Justiz im Bereich Digitalisierung und im Bereich Personal. Das sind die Hausaufgaben, die zuerst gemacht werden müssen.
Beifall bei der CDU/CSU)