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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Genauer gesagt stammt er aus dem Justizministerium. Und wahrlich, es freut mich, zu sehen, dass im deutschen Justizministerium auch andere Gesetze entstehen als solche, die sich damit befassen, Kinder auf ihre zukünftige körperliche Verstümmelung einzustimmen oder Frauen dadurch zu verhöhnen, dass man ihr Geschlecht mit Männern mit seltsamen Fetischen in eins setzt.
Beifall bei der AfD)
Nein, dieses Gesetz aus unserem Justizministerium befasst sich tatsächlich mit der Justiz, der deutschen, und soll diese nach der erklärten Absicht seiner Verfasser stärken. Das ist, wie gesagt, erfreulich. Wie soll nach Meinung der Verfasser die Stärkung der deutschen Justiz erreicht werden? Durch zwei Dinge, und die sind dann nur noch teilweise erfreulich.
Zum einen dadurch, dass man für eine bestimmte Kategorie von Rechtsstreitigkeiten, nämlich solche mit einem hohen Streitwert – zwischen Unternehmen oder über einen Unternehmenskauf – besondere Spruchkörper bei den Gerichten bestimmt. Das ist der erfreuliche Teil; denn es trägt dazu bei, dass in solchen besonderen Sachgebieten spezialisierte Richter fachlich auf Augenhöhe mit den oftmals hochspezialisierten Anwälten der Parteien arbeiten können. Es dient also der Qualität der Rechtspflege und ist daher zu begrüßen.
Beifall bei der AfD)
Unerfreulich ist dagegen der zweite Aspekt des Gesetzentwurfs. Danach sollen die erwähnten speziellen Spruchkörper einen Zivilprozess vollständig – also von der eingereichten Klageschrift über die gewechselten Schriftsätze und die mündliche Verhandlung bis hin zu dem abschließenden gerichtlichen Urteil – in englischer Sprache durchführen können.
Dieses Vorhaben begegnet hier erheblichen Bedenken. Nur eines davon ist der Umstand, dass vor deutschen Gerichten gemeinhin der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt, dass also das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird, die Verhandlungen, wenn sie denn für die Öffentlichkeit von Interesse sind, auch muss mitverfolgen können. Dass das bei einer komplett in einer Fremdsprache geführten Verhandlung noch uneingeschränkt der Fall wäre, kann man wohl eher nicht annehmen. Die Begründung des Gesetzentwurfs geht darüber ziemlich leichtfüßig hinweg: Heutzutage könne doch eh jeder Englisch, da sei das ja dann kein Problem.
Schwerer wiegt Grundsätzliches. Auch wenn das viele hier im Hause überraschen mag: Das Grundgesetz konstituiert tatsächlich einen Nationalstaat. Der Souverän dieses Staates ist die deutsche Nation, und die Sprache des Souveräns ist die deutsche.
Beifall bei der AfD)
All seine Staatsgewalt ist diesem Staat von seinem Souverän verliehen. Und wenn der Staat diese verliehene Staatsgewalt ausübt in Gestalt der Rechtsprechung, dann ziemt es sich, dass er dies in der Sprache seines Souveräns tut.
Beifall bei der AfD)
Sagt sich aber der Staat, indem er diese Sprache durch eine andere ersetzt, von seinem Souverän los, dann zerschneidet er das Band, aus dem er recht eigentlich all seine Legitimation zieht.
Meine Güte! Was ist das für eine Sprache hier!)
Mit anderen Worten: Er delegitimiert sich, der Staat. Manche sagen, das sei etwas Schlechtes.
Beifall bei der AfD)