Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor rund einem Jahr haben wir als CDU/CSU-Fraktion hier gefordert, den Justizstandort Deutschland durch Commercial Courts, die Gerichtssprache Englisch und einen besseren Geschäftsgeheimnisschutz zu stärken. Richtig, dass Sie unserer Forderung jetzt endlich nachkommen! Was Sie aber nicht tun, ist, ein attraktives Gesamtpaket für die Verhandlung internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten zu schnüren. Dafür bleibt schon Ihr Gesetzentwurf zu dürftig. Erstens wäre es nach der Sachverständigenanhörung im März konsequent gewesen, auf eine Streitwertschwelle für Commercial Courts zu verzichten und den Parteien die Wahl zwischen zwei oder einer Tatsacheninstanz zu überlassen. Zweitens hätten dann auch die bewährten Voraussetzungen für die Revisionszulassung beibehalten werden können. Und drittens sind englischsprachige Verfahren vor deutschen Gerichten für international tätige Unternehmen überhaupt nur dann attraktiv, wenn in allen Instanzen auf Englisch verhandelt wird. Das stellt Ihr Gesetzentwurf beim BGH nicht sicher, obwohl ausgerechnet der Sachverständige der FDP-Fraktion klar formuliert hat: Ein Sprachbruch in der Revisionsinstanz entwertet das Gesamtangebot. Darüber hinaus fehlen auch andere wichtige Inhalte für die Stärkung des Justizstandorts Deutschland in Ihrem Paket völlig. Erstens ist er nur dann international attraktiv, wenn die Urteile deutscher Commercial Courts auch im Ausland vollstreckt werden können. Dafür fehlen außerhalb Europas die notwendigen internationalen Abkommen, und dazu schweigt Ihr Gesetzentwurf gänzlich. Zweitens zieht der Justizstandort Deutschland nur dann internationale Parteien an, wenn auch das deutsche Recht für sie attraktiv ist, sowohl sprachlich als auch inhaltlich. Allein auf Bundesebene gibt es rund 4 500 Gesetze und Rechtsverordnungen. Auf einer Internetseite des Bundesjustizministeriums sind jedoch gerade einmal 130 in englische Sprache übersetzt, oft auf völlig veraltetem Stand. Darüber hinaus verhindert heute nach Aussage fast aller Sachverständigen die strenge AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr die Wahl deutschen Rechts und damit auch die Wahl deutscher Gerichte. Hier braucht es dringend eine Reform, die dem Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen genauso Rechnung trägt wie dem Bedürfnis international tätiger Unternehmen nach mehr Flexibilität. Diese Reform bleiben Sie schuldig. Drittens ist der Justizstandort Deutschland nur dann international attraktiv, wenn Gerichte personell und sachlich vernünftig ausgestattet sind. Wer Ja zu Commercial Courts sagt, der muss auch Ja zum Pakt für den Rechtsstaat und zu einem Digitalpakt Justiz sagen. Es reicht nicht, Jein, Nein oder „Ich weiß nicht“ zu sagen, wie Sie das tun, Herr Buschmann. Es bleibt also viel Arbeit, um ein wirklich attraktives Gesamtpaket zu schnüren. Wir helfen Ihnen gerne beim Einpacken.