Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Herr Brehm hat es schon gesagt: Das ist natürlich ein Thema, das so kurz vor Mitternacht die Massen so richtig mitreißt. Aber die Gruppen, die hier betroffen sind, haben schon ein gewisses Interesse daran, dass diese Regelungen auch gesetzeskonform umgesetzt werden. Das sind erst einmal die Steuerberater, die natürlich ein Interesse daran haben, dass ihre Kompetenzen nicht weiter beschnitten werden und dass die Qualität in der Steuerberatung erhalten bleibt. Da sind die Lohnsteuerhilfevereine, die lediglich Arbeitnehmer und Rentner und Einkünfte aus Kapitalvermögen/NV betreuen dürfen, kleinere Einkünfte aus Gewerbebetrieben dürfen sie nicht betreuen. Und dann gibt es die Gruppe der selbstständigen Buchhalter, die interessanterweise die Kontierung von Belegen und Lohnbuchhaltung vornehmen können, aber keine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen dürfen. Ich hoffe, dass meine Kollegen mich jetzt nicht steinigen, aber ich finde das nicht mehr zeitgemäß. Ich denke mal, wer in der Lage ist, Belege zu kontieren, entsprechend mit Vorsteuerabzug etc., kann auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung – wo ist da der qualitative Fortgang? – vornehmen. Ich denke, diese Regelung sollte man im Finanzausschuss noch mal diskutieren und gegebenenfalls anpassen. Wir müssen auch einsehen: Die Aufgaben der Steuerberater an sich werden ja immer komplexer und vielfältiger, und wir haben – ähnlich wie bei den Ärzten auch – ein Nachwuchsproblem. Als ich 1994 meine Steuerberaterprüfung gemacht habe, hatten wir in Thüringen 150 Bewerber, von denen ungefähr 70 die Prüfung bestanden haben. Letztes Jahr hatten wir 40 Bewerber, wovon 18 die Prüfung bestanden haben. Das heißt, das Problem, das viele Ärzte schon jetzt haben – sie finden keine Praxisnachfolger mehr, viele Praxen werden schließen –, werden wir zukünftig auch bei den Steuerberatern haben. – Genau, das Steuerrecht vereinfachen, ganz richtig. – Nein! Wenn wir über Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung sprechen – ich komme wieder auf das Thema zurück –: Wieso sollen Buchhalter, das heißt Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter, die eine entsprechende Qualifikation aufweisen, nicht in der Lage sein, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erstellen? Es muss natürlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein, das heißt neben der Qualifikation an die Verpflichtung zur Fortbildung. Und dann muss – auch das wurde schon angesprochen – eine Berufshaftpflicht auch für Buchhalter bestehen. Man könnte es auch einschränken, zum Beispiel, indem man bei Mandanten mit bis zu einem Umsatz von 100 000 Euro die Möglichkeit der Umsatzsteuer-Voranmeldung einräumt. Gar nicht zustimmen kann ich – Herr Brehm hat die Regelung angesprochen – der Ausweitung des Personenkreises bei der unentgeltlichen Hilfeleistung nach § 6 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz. Bisher durfte man lediglich Familienangehörige unentgeltlich beraten. Jetzt kann man auch Nachbarn und sonstige Bekannte unentgeltlich beraten. Wo ist der Anfang, wo ist das Ende dieser Regelung? Es geht nicht nur um die Qualität der Steuerberatung, es geht auch um das Steueraufkommen. Letzter Satz – Entschuldigung! –: Wir hatten gestern eine Beratung mit den Vertretern der Finanzämter. Die haben dasselbe Problem wie wir: Sie haben Arbeitskräftebedarf. Und die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass die Steuererklärungen, die dort eingehen, – – auch sachgemäß eingereicht werden. Vielen Dank.