- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetze sollten rechtssicher, zielgerichtet und effektiv sein. Als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, genau das regelmäßig zu überprüfen. Das ist gerade aufgrund des gesellschaftlichen Fortschritts auch im Berufsrecht notwendig.
In Deutschland scheiterte eine bereits von Peer Steinbrück geplante Neuregelung des Rechts der steuerberatenden Berufe am hartnäckigen Widerstand der CDU/CSU im Bundestag. Sie hat eine Modernisierung bis zuletzt abgelehnt. Dabei wurde Deutschland bereits 2018 von der EU-Kommission aufgefordert, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Durch eine kooperative Haltung und fachlichen Austausch ist es dem Finanzministerium gelungen, eine Klage durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof zu verhindern.
Zu den Details. Welche Regelungen haben wir bisher? Die Hilfeleistung in Steuersachen ist nach deutschem Recht bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Dieser Vorbehalt wird mit entsprechender Qualifikation, dem Verbraucherschutz und der Sicherung des staatlichen Steueraufkommens begründet. Das Steuerberatungsgesetz unterscheidet dabei zwischen einer Befugnis zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, vor allem durch Steuerberater/-innen und Rechtsanwälte, und zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen, zum Beispiel durch Notare oder Lohnsteuerhilfevereine. Wer die beschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung durchführen darf, steht in einem umfangreichen abschließenden Katalog.
Dieser historisch gewachsene Katalog hat zuletzt die Frage nach der Systematik und den Zusammenhängen aufgeworfen. Schließlich eröffnete die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, und deswegen müssen wir hier auch tätig werden.
Beifall bei der SPD)
Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es also, eine umfassende, systematische und zusammenhängende Neuregelung der beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen zu schaffen. Damit soll für die Berufsfreiheit sowohl in ihrer grundgesetzlichen als auch in ihrer europäischen Dimension vollumfänglich Sorge getragen werden. Zusätzlich geht es darum, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Risiken durch unsachgemäße Hilfeleistung zu schützen.
Wie wird dieses Ziel erreicht? Der vorliegende Entwurf schafft die abschließende Aufzählung der erlaubten Tätigkeiten im Rahmen der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen ab.
Neu eingeführt wird das unterscheidende Merkmal, ob die Hilfeleistung als Hauptleistung oder als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht wird. Hilfeleistung in Steuersachen in Nebentätigkeit wird grundsätzlich erlaubt, insofern sie zum entsprechenden Tätigkeitsbild gehört. Im Ergebnis trägt diese vereinfachte Regelung zu mehr Klarheit bei.
Mehr Klarheit schaffen wir auch für Lohnsteuerhilfevereine. Wir nehmen sie aus dem bisherigen System raus und schaffen eine eigene Regelung.
Die Vorschrift über unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen wird weitestgehend an das Rechtsdienstleistungsgesetz angeglichen. Warum das wichtig ist? Nach aktueller Rechtslage ist es nicht erlaubt, dass Steuerberater/-innen Freunden unentgeltlich in Steuersachen helfen. Rechtsanwälte dürfen jedoch Freunde unentgeltlich rechtlich beraten. Das ist nicht einheitlich und nur schwerlich zu vermitteln, und deshalb ändern wir das.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Sehr richtig!)
Und wir schaffen die Möglichkeiten für eine praxisnahe Ausbildung. Die unentgeltliche Hilfeleistung kann auch durch sogenannte Tax Law Clinics erfolgen. Hier werden Studierende zu Ausbildungszwecken unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person kostenlose Hilfe in Steuersachen leisten können.
Ich freue mich auf die Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Und wir bedanken uns nicht nur für die Restminuten, die wir bekommen haben, sondern dürfen unserer Kollegin nun auch noch ganz herzlich zu ihrem Geburtstag gratulieren, den sie heute Abend mit uns hier verbringt. Alles Gute und Liebe!
Beifall)
Wir fahren fort in der Debatte. Als Nächstes erhält das Wort Sebastian Brehm für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)