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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, sich grundsätzlich damit zu beschäftigen, wie wir die Emissionen stärker begrenzen können, insbesondere bei Müllverbrennungsanlagen, ist vernünftig. Deswegen sehen wir auch die Notwendigkeit, mit der heute zu beschließenden Verordnung europäisches Recht in deutsches Recht zu übersetzen.
Wenn Sie, liebe Ampel, mit der Umsetzung der Schlussfolgerungen so lange gewartet haben, weil in Brüssel derzeit noch die Trilogverhandlungen zur umstrittenen Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie stattfinden, dann können wir das gut nachvollziehen. Denn Bürokratieabbau kann nur stattfinden, wenn unterschiedliche Regelwerke, die aber immer wieder die gleichen Unternehmen treffen und in die Pflicht nehmen, systematisch miteinander verzahnt werden.
Ein Beispiel, warum die Ampel nicht hält, was sie in Sachen Bürokratieabbau immer verspricht: Im nationalen, im deutschen Recht gibt es bereits die ISO-Norm 14001, die alle sinnvollen Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem regelt. Sicherlich muss diese Norm immer mal wieder aktualisiert werden, zum Beispiel, wenn die IED-Richtlinie tatsächlich so kommt, wie sie derzeit diskutiert wird.
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wofür braucht es jetzt eine weitere nationale Regelung für ein Umweltmanagementsystem, wo doch spätestens in wenigen Jahren die endgültige Version der IED-Richtlinie ratifiziert wird und dann automatisch eine europäische Regelung greift?
Beifall bei der CDU/CSU)
Deswegen sagen wir als Union: Lasst die Frage des Umweltmanagementsystems offen, oder bindet die Einführung – das wäre unser Vorschlag – an die Ratifizierung der IED-Richtlinie.
Sie reden hier ständig von Bürokratieabbau, und jedes Mal kommt am Ende mehr Bürokratie dabei raus.
Beifall bei der CDU/CSU
Richtig! So sieht es aus!)
Ein Industrieunternehmen in Deutschland unter den aktuellen Bedingungen zu führen, macht, glaube ich, nicht mehr viel Freude bei der Regelungswut, die aktuell unterwegs ist.
Ja! Die kommt von Ihrer Kommissionpräsidentin!)
Ein zweites Beispiel. Nehmen wir die Annahme von gefährlichen Abfällen. Nach der bisherigen Fassung müssen eine Entnahme von repräsentativen Proben und die Kontrolle der Proben nur dann vor dem Abladen erfolgen, wenn dies nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Nach der neuen Fassung der Verordnung muss dies in jedem Fall erfolgen, egal wie hoch der Aufwand des Abfallunternehmens ausfällt.
Wirtschaftliche und organisatorische Aspekte spielen für die Bundesregierung wieder mal keine Rolle. In vielen Fällen wird bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen angemerkt, dass sich der Aufwand auf das „technisch notwendige Mindestmaß“ begrenzen soll, das europäische Original, die BVT-Schlussfolgerungen, sieht solch eine Einschränkung nicht vor. Wir als CDU/CSU-Fraktion finden es angemessen, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte miteinzubeziehen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Genau deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, den Sie aber leider ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Reden und Handeln fallen bei Ihnen mal wieder auseinander. Aber dies ist nicht die Zeit, in der wir es uns leisten können, der Musterschüler der EU zu sein.
Beifall bei der CDU/CSU)
Deutschland steckt mitten in der Rezession; wir schrumpfen.
Wir wollen eine echte Eins-zu-eins-Übersetzung von europäischem Recht, ein echtes Level Playing Field und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa.
Um die Zeit muss man doch nicht noch so überziehen!)
Mit solch einem überzeugenden Signal könnten Sie Unternehmen begeistern, mit Ihren Standards bestimmt nicht. Deswegen lehnen wir die Fassung ab.
Beifall bei der CDU/CSU
Die von Ihrer Kommissionspräsidentin kommt!)