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Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kollegen! Die Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung wird jetzt beraten.
Beginnen wir gleich mit dem letzten Punkt. In die Chemikalien-Verbotsverordnung wird nun eine Ausnahme für Treibstoffe im Luftverkehrsbereich aufgenommen, die ohnehin schon flächig praktiziert wird. Zudem werden Ausnahmeregelungen für Formaldehyd und Pentachlorphenol aufgehoben. Das ist so weit unkritisch und kann mitgetragen werden.
Im Bereich der Mitverbrennung von Abfällen sieht es etwas differenzierter aus. Der Reduzierung der Grenzwerte für chlorierte und fluorierte Stoffe, für Schwefeldi- und -trioxid, für Stickstoffmono- und -dioxid sowie Quecksilber kann man zustimmen. Es ist aber auch einmal der Zeitpunkt, um über das Ende von Grenzwertverschärfungen zu diskutieren. Die Null-Schadstoff-Strategie der EU basiert auf dem Nachhaltigkeitsziel 12, „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“. Die Intention dahinter ist löblich, stößt aber an das Limit, wenn die Grenzwerte anfangen, die natürliche Konzentration eines Schadstoffes in der Umwelt zu erreichen. Denn viele der genannten Stoffe sind nicht menschengemacht, sondern kommen seit Anbeginn aller Zeiten in geringen Konzentrationen überall um uns herum vor. Diese natürliche Hintergrundkonzentration gibt uns damit auch die Schwelle vor, bis zu der eine Absenkung des Grenzwertes noch Sinn macht.
Beifall bei der AfD)
Im Falle der Quecksilberkonzentration in der Abluft von Abfallverbrennungsanlagen wird der Jahresmittelwert nun von 10 auf 5 Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt. Die natürliche Konzentration in der Luft liegt bei 0,01 bis 0,1 Mikrogramm pro Kubikmeter. In Fließgewässern liegt sie bereits bei 100 Mikrogramm pro Kubikmeter und in Sedimenten zwischen 30 und 300 Mikrogramm pro Kilogramm Sediment. Man bewegt sich also bereits auf sehr hohem Niveau, und eine komplette Eliminierung von Quecksilber macht wegen des natürlichen Vorkommens überhaut gar keinen Sinn.
Beifall bei der AfD)
Nun aber zu den Schattenseiten der Verordnung, den unnützen, überbordenden Bürokratievorschriften. Zwei ganze Seiten Vorgaben an ein zu etablierendes Umweltmanagementsystem werden als Anlage 6 neu eingeführt, inklusive verpflichtender Umweltbetriebsprüfungen. Ja, die grüne Auditindustrie, sie will eben auch versorgt werden.
Den Vogel schießt aber die Forderung nach Einhaltung von Energieeffizienzwerten und der dazugehörenden Berichtspflicht von Abfallverbrennungsanlagen ab. Wir sprechen hier über Anlagen, deren Zweck die Reduzierung und Unschädlichmachung von Abfällen ist. Die Energieeffizienz dieser Anlagen ist bestenfalls sekundärer Natur. Und wie sollte auch die Alternative für Anlagen aussehen, die diese Effizienz nicht erreichen? Soll man das auf die nächste Deponie rausfahren? Soll man das Hunderte Kilometer durch Europa fahren zu einer Anlage, die die Werte einhält? Das ist schlicht nicht zu Ende gedacht.
Beifall bei der AfD)
Aus den beiden letztgenannten Gründen und um unsere Wirtschaft gerade in Zeiten einer Rezession zu schützen, lehnen wir die Verordnung ab.
Beifall bei der AfD)
Das Wort hat Anja Karliczek für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)