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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beschließt die Ampel den Freifahrtschein für die deutsche Antigeldwäscheeinheit FIU.
Damit sorgt die Ampel dafür, dass Deutschland ein attraktiver Standort wird, zumindest für Geldwäscher.
Wir als CDU/CSU halten das für einen großen Fehler. Wir wollen, dass bei Geldwäsche und bei Terrorismusfinanzierung genau hingeschaut wird.
Den Kriminellen muss konsequent das Handwerk gelegt werden.
Beifall bei der CDU/CSU
Dann müsst ihr zustimmen!)
Das wird mit dem Ampelgesetz aber gerade nicht gelingen. Ganz im Gegenteil: Mit dem Freifahrtschein werden die seit Jahren bestehenden Missstände nun zur Normalität gemacht. Die Ampel schraubt die gesetzlichen Vorgaben so weit runter, dass die FIU sie endlich einhalten kann.
Um Gottes willen! Reden wir über das gleiche Gesetz?)
Heute hat das BKA das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für 2022 vorgestellt. Knapp 1 Milliarde Euro kriminelles Geld wurden im letzten Jahr, so das Ergebnis aus den geführten Verfahren, gewaschen. Und das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt der Geldwäscheaktivitäten in Deutschland, der für uns sichtbar ist. Auf der anderen Seite wurden im Deliktsbereich Geldwäsche Vermögenswerte in Höhe von „nur“ 9,4 Millionen Euro vorläufig gesichert, und dieser Betrag hat sich gegenüber dem Vorjahr sogar halbiert. Der Anteil der Gelder, die sichergestellt werden konnten, ist also verschwindend gering.
Unter den Finanzministern Olaf Scholz und Christian Lindner wurde die Geldwäschebekämpfung in Deutschland leider stiefmütterlich behandelt und vor allem eines: schöngeredet.
Olaf Scholz behauptete im Finanzausschuss vor zwei Jahren, dass keine Bearbeitungsrückstände bei Geldwäscheverdachtsmeldungen vorlägen. In Wahrheit war der Rückstand schon damals beträchtlich. Olaf Scholz behauptete weiter, dass künstliche Intelligenz zum Einsatz käme. Auch das stimmte nicht.
Und unter Christian Lindner? Da ging der Tiefschlaf bei der Rechtsaufsicht über die FIU leider weiter. Die Bearbeitungsrückstände wuchsen und wuchsen. Am Ende musste sogar der FIU-Chef gehen.
Bearbeitungsrückstände kann es jetzt nach der Ampeldefinition allerdings nicht mehr geben; es verlängert sich einfach nur die Bearbeitungsdauer. Das ist Schönfärberei. Das Problem besteht fort, und künstliche Intelligenz kommt nach Jahren immer noch nicht zum Einsatz.
Der Antigeldwäscheeinheit werden mit dem Gesetz alle Freiheiten gegeben, bei Hinweisen auf Geldwäsche oder auf Terrorismusfinanzierung einfach wegzuschauen. Zudem wird die FIU bei Hinweisen auf sonstige Straftaten sogar per Gesetz gezwungen, sie nicht mehr zu analysieren und somit zu ignorieren. Das wird vor allem Kriminelle freuen. Und welcher konkrete Schaden dadurch entstehen wird, dass Geldwäsche, Finanzierung von Terror oder sonstige Straftaten unerkannt bleiben, werden wir nie erfahren, weil diese Taten im Dunkelfeld bleiben.
So ein Quatsch! Das ist einfach falsch!)
Das könnte alles sein: von Geldwäsche im großen Stil über Fälle wie Wirecard bis hin zur Finanzierung von Terrorismus.
Das stimmt überhaupt nicht!)
Das hat die Anhörung gezeigt.
Was selbst aus Reihen der Ampel als „kriminalpolitische Bankrotterklärung“ bezeichnet wurde, soll nun Gesetzeslage werden. Mit dem Ampelgesetz wird das Geldwäscheparadies Deutschland ein Stück paradiesischer. Das Herzstück der neuen Ampelregelung ist der risikobasierte Ansatz. Der hat zwei Kernelemente: Erstens darf die FIU nun Risiken, die sie für wichtiger hält als andere, selbst bestimmen, auch wenn andere ebenfalls zu Geldwäschetaten führen. Zweitens muss die FIU die eingehenden Hinweise nur dann beachten, wenn eines ihrer selbst festgelegten Risiken betroffen sein könnte.
Die FIU benutzt übrigens Stichwortfilter. Das sind Werkzeuge, die man auch zum Durchsuchen von E-Mails benutzt. Diese Jagd auf Geldwäscher mittels Stichwortsuche hat bisher so schlecht funktioniert, dass man das im April eingestellt hat. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes können diese untauglichen Filter nun wieder eingesetzt werden.
Beide Elemente des risikobasierten Ansatzes bei der FIU wurden übrigens bei Deutschlands Geldwäscheprüfung von der internationalen FATF deutlich kritisiert. Die FATF sagt erstens, dass die von der FIU bestimmten Risiken an den Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden vorbeigehen – das steht im FATF-Bericht beispielsweise auf den Seiten 49 und 63 –, und zweitens, dass die FIU keine adäquaten Werkzeuge für die Priorisierung von Geldwäscheverdachtsmeldungen hat – das steht im FATF-Bericht beispielsweise auf den Seiten 67 und 69. Wenn in Deutschlands Geldwäschezeugnis also steht, dass die FIU unpassende Risiken bestimmt und gar keine Werkzeuge hat, um Verdachtsmeldungen zu priorisieren, dann sollte man der FIU jedenfalls nicht auch noch freie Hand lassen, so wie die Ampel das will.
Dann titelte die „Tagesschau“ vor zwei Wochen auch noch – Zitat –: „Millionenvorhaben zur Geldwäschebekämpfung gestoppt“. Es wurde bekannt, dass die Ausschreibung für die Entwicklung künstlicher Intelligenz für die FIU aufgehoben wurde. Selbst ein SPD-Kollege hat zutreffend bemerkt, dass es bald ein Gesetz für FIU-KI gibt, aber gar keine FIU-KI.
Wer die erste Lesung des Gesetzes verfolgt hat, der weiß: Der neue Leiter der FIU hat gesagt, die Technik der FIU könne man mit einem Golf I vergleichen – 1974, als er auf den Markt kam, sicherlich ein tolles Auto. Während kriminelle Geldwäscher, die ja eher andere Autos bevorzugen, mit immer neuen Methoden Beute machen, schickt die Ampel die FIU also mit einem Golf I auf Geldwäschejagd, einem Oldtimer, der noch nicht mal von der FATF den TÜV bekommen hat.
Und deswegen stimmt ihr zu!)
Mit dem Stopp der Ausschreibung für die Entwicklung künstlicher Intelligenz haben Sie von der SPD und auch die Ampelfreunde sich von einer zeitgemäßen Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab. Wir fordern stattdessen, dass die FIU sämtliche Meldungen analysiert, sinnvolle Prioritäten setzt und endlich den sachgemäßen Einsatz von künstlicher Intelligenz sicherstellt.
Beifall bei der CDU/CSU
Jawoll! Das war überzeugend!)
Das Wort hat Dr. Jens Zimmermann für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Das ist ja eine Geldwäscherkoalition!
Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU], an den Abg. Dr. Jens Zimmermann [SPD] gewandt: Ziehen Sie jetzt das Gesetz zurück!)