- Bundestagsanalysen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben die angeregten Debatten im Ausschuss schon hinter uns. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen Geldwäsche, Organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung ist und bleibt eine Daueraufgabe und steht vor ständig großen Herausforderungen. Leider ist das Verbrechen oft besser organisiert als die Verbrechensbekämpfung, und das wollen wir ändern.
Gerade das föderal geprägte Deutschland ist besonders anfällig, weil kriminelle Sachverhalte auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen und von unterschiedlichen Akteuren bearbeitet werden. Die Arbeit der Financial Intelligence Unit als übergeordneter Filter- und Vorermittlungsbehörde ist daher von großer Bedeutung, und die politische Unterstützung aller sollte selbstverständlich sein.
Die FATF-Prüfung im vergangenen Jahr hat Schwächen benannt und deutlich gemacht, an welchen Punkten Verbesserungsbedarfe bestehen. Ich bin Bundesfinanzminister Christian Lindner sehr dankbar dafür, dass er sich seit Beginn seiner Amtszeit mit aller Kraft für die Ertüchtigung der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung eingesetzt hat. Seine Reformvorschläge für die FIU und der vereinbarte Aufbau einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sind nach unserer festen Überzeugung der richtige Weg. Die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeit der FIU stehen dabei in einem Spannungsverhältnis zwischen den internationalen Empfehlungen der FATF, den Anforderungen der EU-Geldwäscherichtlinie und den Erwartungen der Öffentlichkeit und der Strafverfolgungsbehörden.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun erstens die FIU stärker und klarer an ihrem Kernauftrag, der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ausgerichtet.
Zweitens wird Klarheit darüber geschaffen, dass die FIU bei der Erfüllung dieser Aufgaben einen risikobasierten Ansatz anwenden kann – einen Ansatz, der international bei der Geldwäschebekämpfung absolut üblich ist.
Drittens wird konkretisiert, dass und unter welchen Voraussetzungen auch automatisierte Verfahren bei dieser Arbeit eingesetzt werden können. Dabei sorgen wir für eine vernünftige und auch grundrechtskonforme Abwägung der unterschiedlichen Interessen von Verbrechensbekämpfung und Datenschutz.
Viertens wird die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Behörden, insbesondere Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, deutlich verbessert.
Fünftens stellen wir sicher, dass durch ein neugeschaffenes Gremium die parlamentarische Kontrolle über die Arbeit der FIU gewährleistet bleibt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz befähigt die FIU nun, mehr Licht ins Dunkel der Geldwäschebekämpfung in Deutschland zu bringen. Zweifelsohne bedarf es allerdings weiterer Reformen struktureller Art. Diese sind mit dem Aufbau der Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität bereits sehr konkret geplant. Schon sehr zeitnah werden wir uns auch mit dem entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament beschäftigen.
Das hier in Rede stehende Gesetz nimmt die notwendigen rechtlichen Anpassungen vor, um möglichst kurzfristig effektive Arbeitsprozesse der Zentralstelle bei der Analyse und Weiterleitung von Verdachtsmeldungen sicherzustellen und Rechtsklarheit in der Aufgabenwahrnehmung durch eine risikobasierte Arbeitsweise zu schaffen.
Ich möchte mich vor allem bei meinen Berichterstatterkollegen Frau Grützmacher und Herrn Dr. Zimmermann für die sehr konstruktive Zusammenarbeit in diesem Fall bedanken. So geht Ampel.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir haben euch getrieben zu guten Ergebnissen!
Schön wär’s!
Ja! Deswegen ist es auch ein Schnellläufer geworden!)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Matthias Hauer das Wort
Beifall bei der CDU/CSU
Jetzt müsst ihr zuhören!)