Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das SPRIND-Freiheitsgesetz trägt einen großen Namen. Es geht wirklich darum, im Bereich Innovationen der schon erfolgreichen SPRIND mehr Möglichkeiten zu geben, weil die letzten Jahre gezeigt haben: Die Vorstellungen, die man bei dieser wirklich guten Idee hatte, konnten nicht so umgesetzt werden wie erhofft, weil ihr eben dieser Ballast, dieses Blei an die Füße geklebt wurde. Dieses Blei gilt es jetzt zu beseitigen. Wenn wir schon bei Sportanalogien sind, würde ich sagen: Es braucht Spikes, damit die SPRIND schneller und letztendlich effizienter laufen kann. Es ist in dieser Debatte heute aber auch erkennbar geworden, dass es hier um Steuergelder geht. Und ja, mit Steuergeldern muss ordentlich gewirtschaftet werden. Aber wir müssen uns bewusst sein, dass wir uns bei diesen Innovationen in einem anderen Umfeld befinden als bei sonstigen staatlichen Aufgaben. Es ist nämlich nicht so, dass der Staat hier jetzt als der Entscheider auftritt, der sagt: „Dieses oder jenes Projekt wird genehmigt“, sondern wir haben mit der SPRIND eine Organisation, die letztendlich entscheidet, Experten, die diese Projekte aussuchen, einen Aufsichtsrat, der eine Fachaufsicht hat, und in der aktuellen Version auch eine Fach- und Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Also in der ersten Reihe stehen die Experten, die sich mit Innovationen auseinandersetzen, und in der Reihe dahinter steht der Staat. Sprich: Der Staat tritt hier eben nicht als der Entscheider auf, sondern ist derjenige, der im Notfall Back-up-mäßig kontrolliert. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, die wir nicht vergessen dürfen. Die SPRIND ist auf zehn Jahre ausgelegt. Das heißt: Wir brauchen eine Evaluierung, um dort dann weiterzumachen, und – und da bin ich beim Kollegen Jarzombek – es muss auch Exit-Options geben. Auch das sollten wir uns natürlich vorab überlegen. Vielen Dank.