Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke vorweg: Es ist gut, dass es die Agentur für Sprunginnovationen gibt. Die Liste der aktuell geförderten Projekte deutet darauf hin, dass die SPRIND ihrer Aufgabe gerecht wird, auch wenn das ganz große Ding bisher noch nicht erkennbar ist. Doch einmal mehr wird eine gute Idee von Ihnen nur halbherzig und alles andere als optimal umgesetzt. Es beginnt damit, dass Sie die notwendige Evaluation der SPRIND erst jetzt in Auftrag gegeben haben. Der Evaluationszeitraum soll mit dem Juli 2023 beginnen. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz werden jedoch die Rahmenbedingungen wesentlich verändert, und ein Vorher-Nachher-Vergleich, an dem auch die Wirkung des SPRIND-Freiheitsgesetzes überprüft werden könnte, wird nicht möglich sein. Abgesehen davon wäre eine deutlich frühere Evaluation der SPRIND auch deshalb sinnvoll gewesen, damit die daraus gewonnenen Erkenntnisse direkt in das SPRIND-Freiheitsgesetz hätten einfließen können, eine Kritik, die im Übrigen auch vom Bundesrechnungshof geteilt wird. Nun werden mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz einige wesentliche Hemmnisse für die SPRIND angegangen. Doch leider greift das, was Sie hier vorlegen, zu kurz. Nach wie vor müssen Projekte mit drei Ministerien und bis zu sechs Referaten abgestimmt werden, nach wie vor müssen Innovatoren und Start-ups einen erheblichen Teil der Kontrolle über ihr Projekt abgeben – das ist übrigens einer der Hauptgründe, warum viele Start-ups lieber auf eine Zusammenarbeit mit SPRIND verzichten –, und dann gibt es die unsinnige Regelung, dass Erträge der SPRIND und ihrer Tochtergesellschaften zuerst dem Bundeshaushalt zugeführt und anschließend nur zur Hälfte wieder an die SPRIND ausgegeben werden. Hinzu kommt der Vorbehalt „im Rahmen der Haushaltsmittel“. Das heißt, bei schwieriger Haushaltslage können wohl auch diese 50 Prozent gestrichen werden. Was soll das? Da die SPRIND und ihre Tochtergesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen organisiert sind, profitiert der Staat von Gewinnen bereits über die Unternehmensteuern. Ich erkenne hier zwar die Absicht, keinen zweiten Fall BioNTech entstehen zu lassen, bei dem die öffentliche Hand Hunderte Millionen investierte, die exorbitanten Gewinne aber allein dem Unternehmen zugutekamen. Aber hier fallen Sie nun auf der anderen Seite vom Pferd; denn die meisten jungen Unternehmen benötigen ihre Gewinne dringend, um sich zu stabilisieren und weiteres Wachstum zu generieren. Belassen Sie also Gewinne zumindest unterhalb einer noch zu definierenden Grenze in den Unternehmen, stärken Sie damit die SPRIND und machen Sie die Zusammenarbeit für Gründer attraktiver! Ein Punkt, der mir wichtig ist: Ich vermisse bei der SPRIND eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit. Wir müssen doch bei den Menschen Begeisterung für Forschung, Innovation und technologischen Fortschritt entfachen. Leuchtturmprojekte der SPRIND gehören in die breite Öffentlichkeit. Derzeit erlebe ich, dass sogar viele meiner Kollegen noch nie von SPRIND gehört haben. Im Policy Brief der Expertenkommission Forschung und Innovation mit dem Titel „Konsequente Entfesselung der SPRIND“ sind viele dieser Kritikpunkte aufgeführt. Nehmen Sie das Papier zum Anlass, beim SPRIND-Freiheitsgesetz so nachzubessern, dass dieses spannende Instrument der Innovations- und Forschungsförderung sein volles Potenzial entfalten kann. Deutschland braucht dringender denn je eine Entfesselung der Forschung auf allen Ebenen. Vielen Dank.