Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man traut sich ja kaum noch, zu sprechen, jetzt nach dem berechtigten Hinweis. Wir haben es uns aufgeteilt. Ich erlaube mir aber, zum Abschluss der Debatte noch einige wenige Worte zu sagen. Wir haben jetzt viel über Verbraucherschutz gehört. Was ehrlicherweise bei diesem Urteil aber völlig verkannt wird: Mit der Rechtssituation, die dadurch entstanden ist, ist den Verbrauchern nicht in jeder Hinsicht ein Gefallen getan worden. Das müssen wir vielleicht auch sehen. Wer ist denn wirklich daran interessiert, bei unwesentlichen Änderungen alles immer durchzulesen? Und, Frau Kollegin, auch unwesentliche Änderungen können Sie nicht mehr über die Zustimmungsfiktion machen; auch das verbietet das Urteil eindeutig. Sonst hätten wir doch gar keine problematische Situation an der Stelle. Wer ist denn wirklich daran interessiert? Wir haben es doch schon gehört: vier Seiten kleinstteilige Änderungen, die einfach nur Anpassungen an Rechtslagen und Ähnliches sind. Wer ist denn wirklich daran interessiert, das in jedem Einzelfall durchzulesen? Viele machen das doch nicht. Die sogenannten lethargischen Verbraucher, die so etwas gar nicht lesen und das einfach wegwerfen – die haben Sie doch am Ende getroffen. Die sehen sich einer Kündigung ihrer einzigen Bankbeziehung ausgesetzt. Das ist aber die Situation, die wir jetzt haben, und daran wollen Sie seit zweieinhalb Jahren nichts ändern, meine Damen und Herren. Da müssen wir jetzt endlich rangehen. Wenn jetzt Herr Benner und Herr Dr. Lieb sagen: „Das müsste man doch für alle Dauerschuldverhältnisse machen“, dann wiederhole ich das, was ich bei der ersten Lesung gesagt habe: Das teile ich. Es wäre besser, wir würden es für alle Dauerschuldverhältnisse machen. Ob alle betroffen sind am Ende, wissen wir nicht; denn die anderen kommen nicht zum XI. Senat. Das ist jetzt eine Rechtsprechung, die wir im XI. Senat vorgefunden haben. Ob wir die auch bei den anderen finden, wissen wir nicht. Aber es wäre klug, das für alle anzupacken. Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: Lassen Sie uns doch gemeinsam rangehen. Herr Dr. Lieb, Sie machen jetzt hier einen Vorschlag, den ich gar nicht so schlecht finde; das sage ich ganz offen. – Ja, klatschen Sie nur. – Sie haben angekündigt: Die Ampel wird diesen Vorschlag berücksichtigen. Die Kollegin von der SPD hat aber gesagt: Es gibt gar keinen Änderungsbedarf, und deswegen werden wir nichts machen. – Das ist doch das Problem. Seit zweieinhalb Jahren haben wir diese Situation, und Sie lassen die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Banken komplett im Regen stehen. Und da fordere ich Sie wirklich auf: Setzen Sie sich doch bitte durch in Ihrer Koalition. Aber das Ergebnis ist: Wir sind in der zweiten Lesung. Ein Gesetzentwurf liegt vor. Sie hätten einen Änderungsantrag stellen können. Wir könnten das heute beschließen. Wir kommen aber keinen einzigen Schritt voran, und das frustriert wirklich. Und jetzt ganz ehrlich, auch wenn es hier lauter wird: Was hätten wir als Opposition denn noch machen sollen? Wir haben erst gewartet. Dann haben wir einen Antrag gestellt. Dann haben wir eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Dann haben wir den Vorschlag des von der SPD benannten Sachverständigen aufgegriffen und in einen Gesetzentwurf aufgenommen. Sie machen an der Stelle gar nichts, und das Problem bleibt weiter bestehen. Geben Sie sich einen Ruck, und versuchen Sie, das zu lösen, insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher.