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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine gewähren wir mehr als 1 Million Menschen Schutz in unserem Land. Ferner ist die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten mit über 250 000 Anträgen deutlich gestiegen.
Die Kommunen mit ihren Bürgermeistern, Stadtverwaltungen und Stadträten leisten nach wie vor Herausragendes und verdienen unsere Anerkennung. Allerdings stoßen sie an ihre Grenzen. Die Zahl der Geflüchteten hat eine Größenordnung erreicht, die eine Unterbringung zunehmend schwierig bis unmöglich macht.
Zuruf von der AfD: So ist es!)
Dies hat Folgen – Folgen, die wir nicht dulden können.
Die Identifizierung von Ausländerinnen und Ausländern, die Unterbringung und auch die Vorgangsbearbeitung in den Ausländerbehörden müssen ordentlich und zügig im Verwaltungsvollzug erledigt werden. Aber auch die Entscheidungen in diesen Verfahren müssen vollstreckt werden. Nur lückenlose Vollstreckung begünstigender und erst recht belastender Verwaltungsentscheidungen, die unanfechtbar geworden sind, wird die Aufnahmebereitschaft vor Ort auch erhalten.
Nicht nur aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden sollen.
Viele der Geflüchteten benötigen unseren Schutz, liebe Kolleginnen und Kollegen; die Schutzquote liegt aktuell bei 50 Prozent. Unter den Asylanträgen sind aber auch immer welche von Personen aus Staaten, in denen keine Verfolgung droht und die deshalb in der Regel auch keinen Schutz erhalten werden. Georgische Staatsangehörige stellten im ersten Halbjahr des Jahres 2023 6 612 Asylanträge, und bei der Republik Moldau waren es 1 910 Asylanträge. Die Anerkennungsquoten zu beiden Staaten lagen bei rund 0,15 Prozent,
und da sind nationale Abschiebungsverbote noch nicht berücksichtigt. Allerdings kommen mehr als 10 Prozent aller in Deutschland abgelehnten Asylanträge von Personen aus diesen beiden Ländern.
Unser Rechtsstaat kann, muss und wird Maßnahmen ergreifen, um die Entscheidungspraxis dem Migrationsgeschehen anzupassen. Wir werden eben nur jenen Heimat sein, die nach unseren Gesetzen ein Bleiberecht vor der letztgültigen Entscheidung des Rechtsstaates auch behaupten können. Daher wollen wir die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um genau diese beiden Staaten, Georgien und die Republik Moldau, ergänzen.
Bei sicheren Herkunftsstaaten dürfen die Behörden generell davon ausgehen, dass keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist. Diese Vermutung kann im Asylverfahren individuell von den Antragstellenden auch widerlegt werden. Asylanträge werden eingedenk dieses Konzeptes auch weiterhin individuell geprüft, und in jedem Asylverfahren wird weiterhin auch eine persönliche Anhörung stattfinden.
Aus Erfahrung wissen wir, dass eine solche Einstufung auch mit der Verringerung der Zahl der Asylanträge einhergeht. Wir setzen hiermit also ein klares rechtsstaatliches Signal: dass wir nur Zuwanderung in unsere Leistungsgesellschaft akzeptieren, die die gesetzlichen Voraussetzungen unserer Rechtsordnung auch erfüllt.
Dies ist aber nur eine Maßnahme, die wir ergreifen, um Migration zu steuern, zu ordnen und zu begrenzen. Unsere Migration muss international erkennbar werden und durch ein Bündel von vielen Maßnahmen, verbessert durch den europäischen GEAS-Einigungsprozess, auch Wirkung entfalten.
Eine wichtige Maßnahme bleibt nach wie vor die Rückführung von Ausreisepflichtigen. Wir wollen die Rückführung nicht zuletzt durch die verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern verbessern; denn daran scheitern oft die Rückführungen. Wir entwickeln einen wirkungsvollen Instrumentenkasten, den wir mit den jeweiligen Hauptherkunftsländern, deren Staatsangehörige sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, abstimmen, um dann diejenigen zu identifizieren, die wir rechtmäßig zurückführen wollen, sie mit Passersatzpapieren auszustatten und alle konsequenten Maßnahmen inklusive Wiedereinreiseverboten auch zu ergreifen.
Wir bereiten außerdem eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, um Abschiebungshindernisse auch zu verringern.
Wir haben ferner Sofortmaßnahmen gegen Schleusungskriminalität getroffen, um lebensgefährliche Schleusungen zu verhindern und Schleuser konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. Wir haben die Kräfte der Bundespolizei genau aus diesem Grund an den Grenzen Deutschlands deutlich verstärkt.
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung weiterhin mit aller Kraft dafür ein, bis zum Frühjahr 2024 den Abschluss der Reform des GEAS auch zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten ist zugegebenermaßen ein Baustein, mit dem wir die Migration weiter ordnen wollen. Aber sie ist ein spürbarer Baustein, mit dem wir die Lage anpassen und sie insbesondere für die belasteten Kommunen auch erleichtern und verbessern wollen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)