Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Herrn Brandner als Erzgegner hat, hat man was richtig gemacht. Ich freue mich. Abgesehen davon: Herr Mörseburg, das war eben argumentativ natürlich ein klassisches Eigentor. Wenn Sie die Situation von Eritreern im Zusammenhang mit dieser Debatte nennen, führen Sie Ihre eigene Argumentation ad absurdum. Dass hier Eritreer sind, liegt an Diktatur, Krieg und tiefen Auseinandersetzungen in dem Land, aber gewiss nicht am Geldleistungsprinzip. Die Kausalität müssen Sie mir mal aufzeigen. Das ist wirklich ein Angriff auf jede Form von Logik. Im Übrigen – um wieder zur Sachlichkeit und Logik zurückzukehren – ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in unserem wunderbaren, geliebten Föderalismus schon die Möglichkeit zur Ausgabe von Bezahlkarten und natürlich auch zur Gewährung von Sachleistungen gegeben – in den Bundesländern und entsprechend in den Kommunen. Das Prinzip der Subsidiarität gilt; das sollte man hier am Rande vielleicht mal erwähnen. Da könnte man natürlich den Gedanken wagen und sich fragen: Ja, warum wird denn das auch in CDU-geführten Ländern nicht angewandt? Man könnte auf den Gedanken kommen: Sie sehen Probleme in der Anwendung, verschweigen die aber geflissentlich. Dann sagen Sie, der Bund solle das machen und entsprechend die Verantwortung übernehmen. Und wenn wir das in dieser Form ablehnen würden, hätten Sie wieder einen Grund, uns zu skandalisieren. Aber um die sachliche Anwendung geht es nicht. Das ist ziemlich durchschaubar, was Sie da machen, und wir sollten darauf nicht reinfallen. Ich selber – erst mal eine persönliche Perspektive – habe auch Bedenken bei genereller Anwendung auch in dezentraler Unterbringung, also außerhalb von Erstaufnahmeunterkünften, in Bezug auf Sachleistungen und Chipkarten wegen Fragen von Stigmatisierung. Das macht ja auch etwas, macht Unterschiede – ist vielleicht eine Dimension, die Sie nicht sehen; aber es hat was mit dem Menschenbild zu tun. Das ist eine persönliche Befindlichkeit von mir; die will ich nicht generalisieren. Aber man sollte sie wenigstens da erwähnen, wenn man dieses Thema so zentral in den Mittelpunkt stellt wie Sie. Und zum Zweiten, weil Sie ja die Kommunen nennen: Ich habe in meiner Kommune, meinem heißgeliebten Wuppertal, mit den Leuten gesprochen und mir das vor Ort angeguckt. Man hat dort die Erfahrung gemacht, dass das Sachleistungsprinzip oft teurer ist, administrativ aufwendiger, eben nicht leichter. Das muss man zumindest zur Kenntnis nehmen und Kommunen die Möglichkeit geben. – Sie sind doch selbsterklärte Oberanwälte und -anwältinnen der Kommunen. Aber hier verletzen Sie doch gerade dieses Prinzip der Subsidiarität der Kommunen – auch nur, um ideologische Geländegewinne zu machen. Das ist doch unfair; und es ist doch unredlich; seien wir uns in dem Punkt doch einig! Abschließend – und das ist wirklich entlarvend –: Es geht doch gar nicht entscheidend um das Ob, sondern um das Wie. Wenn Sie hier ernsthaft schreiben, diese Chipkarten müssten doch gesperrt werden gerade für Unternehmen des Glücksspiels, dann ist das wirklich zutiefst unfair; das ist billigste Stigmatisierung. Sie erwecken den Eindruck, dass Geflüchtete nichts anderes zu tun hätten, als Glücksspiele zu machen. Sie sollten lieber Präventionsanträge, Anträge zur Bekämpfung des generellen Problems des Glücksspiels in Deutschland machen, – – aber nicht das Geflüchteten unterschieben. Das ist unanständig. Lassen Sie es einfach!