Menschen kommen zu uns wegen unseres Rechtsstaates, wegen fairer Asylverfahren und der Achtung der Menschenrechte. Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den größten Wurf, den unser Land meines Erachtens hervorgebracht hat, ist unsere Verfassung. Artikel 1 – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – und Artikel 20, das Sozialstaatsprinzip, sind unveränderliche Artikel in unserer Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2012 klargemacht: Das soziokulturelle Existenzminimum darf nicht aus migrationspolitischen Erwägungen gekürzt werden. – Na ja, Sie sagen doch, dass es darum geht, dass damit Anreize gestrichen werden. Abgesehen davon wird uns Ihr Vorschlag migrationspolitisch überhaupt nicht weiterbringen, sondern er verursacht nur mehr Bürokratie und Belastungen für die Kommunen. Glauben Sie ernsthaft, die verfolgte Aktivistin aus dem Iran oder der wegen Homosexualität verfolgte Mann aus Uganda geht, wenn er merkt: „Jetzt wird es brenzlig; ich muss fliehen“, in die Bibliothek, recherchiert die Sozialleistungen in den verschiedenen Staaten auf der Welt und stellt dann fest: „O Gott! Deutschland hat Sachleistungen anstatt Geldleistungen eingeführt. Da werde ich in Zukunft nicht mehr hinfliehen“? Die meisten Menschen suchen eine Möglichkeit, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, und wollen gar nicht von Sozialleistungen leben. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass hohe Sozialleistungen ein Grund seien, dass übermäßig viele Geflüchtete nach Deutschland kommen, und verweisen dazu auch noch auf eine INSA-Umfrage. Ich gebe Ihnen einen Tipp: Sie fragen ja so gerne im Sozialausschuss Berichte des IAB an. Vielleicht hören Sie mal zu, was solch seriöse Forschungsinstitute zu sagen haben. Die sagen nämlich, dass die Pull-Theorie in puncto „Höhe der Sozialleistungen“ als Hauptanreiz empirisch überhaupt nicht haltbar ist. Aber ganz abgesehen von Ihrem Vorschlag zu Bezahlkarten: Reden Sie doch mal mit dem Handelsverband darüber, was dieser davon hält! Ich kann Ihnen sagen: Der Handel sieht das sehr kritisch. Zahlungskarten, die nur für bestimmte Waren eingesetzt werden können, halten sie technisch für überhaupt nicht umsetzbar, und bestehende Systeme wie Gutscheinsysteme sind mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Das nutzt unseren Kommunen nicht. Machen Sie sich also bitte in Zukunft mehr Gedanken, bevor Sie hier einen Antrag vorlegen, der weder den Kommunen noch dem Handel hilft und zudem nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist.