Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dem Grunde nach ist es doch so, dass wir alle uns eine Welt wünschen, in der Nachrichtendienste nicht notwendig wären. Die Wahrheit ist aber: Die Welt ist halt nicht so. Und die Wahrheit ist: Nie waren Nachrichtendienste so notwendig wie heute. Gerade in diesen Minuten, da wir hier diskutieren, arbeiten Männer und Frauen unter Höchstbelastung und unter Hochdruck in unseren Diensten in ganz schwierigen Zeiten. Dafür mal ein herzliches Danke und ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Nachrichtendienste sind unsere Augen und unsere Ohren, wenn es in der Welt dunkel wird. Ich sage Ihnen: Je dunkler die Nacht und je größer die Gefahren, die in der Dunkelheit auf uns lauern, desto mehr müssen wir darauf achten, dass unsere Dienste adäquat ausgerüstet sind und mit den Rechtsgrundlagen und den Instrumenten, die wir ihnen geben, effektiv arbeiten können. Gemessen daran, muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass die vorliegenden Entwürfe weit hinter dieser Zielgröße zurückbleiben. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Sie haben in § 19 Bundesverfassungsschutzgesetz eine Neuregelung zur Datenübermittlung eingefügt, die regelt, wann das BfV Daten an andere Sicherheitsbehörden übermitteln darf. Da sind mittlerweile wichtige Tatbestände ausgeschlossen. Ich habe mal einen Blick reingeworfen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB, geht nicht mehr; öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB, geht auch nicht mehr. Schauen Sie sich mal nur das Versammlungsgeschehen bei uns auf Straßen und Plätzen an. Dann merken Sie, wie sehr das an der Realität vorbeigeht. Der Tatbestand der Urkundenfälschung geht auch nicht mehr. Da wird mir angst und bange, wenn ich in Richtung Schleuserkriminalität gucke, die wir ja alle bekämpfen wollen. Und die Wahrheit ist: Damit schöpfen Sie nicht einmal im Ansatz den Spielraum aus, den uns das Bundesverfassungsgericht gegeben hat. Umgekehrt könnte man fast sagen: Unnötigerweise binden Sie da unseren Diensten die Hände auf den Rücken, und das darf nicht sein. Und gestatten Sie mir noch eine Schlussbemerkung. Uns besorgt – der Kollege Kiesewetter hat es angesprochen – der Begriff der Überwachungsgesamtrechnung. Eine Überwachungsgesamtrechnung darf am Ende nicht zulasten der Wirksamkeit und der Effizienz unserer Dienste gehen. Sie müssen die Effizienz immer – da Sie ständig auf das vom Bundesverfassungsgericht betonte Prinzip der Verhältnismäßigkeit verweisen – an der Bedrohungsgesamtlage ausrichten. Und wenn Sie das aus dem Blick verlieren, – – dann machen Sie schon den ersten verfassungsrechtlichen Fehler, – – weil Sie die Verfassungsmäßigkeit nicht beachten. Ich freue mich auf die Beratungen. Es gibt viel zu besprechen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.