Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Erst mal, Herr von Notz, vielen Dank für Ihre Bemerkung über die AfD. Sie haben letztes Wochenende gemerkt: Ihre Wahlkampfhilfe hilft uns ungemein und treibt unsere Prozente hoch. Nur weiter so! Auch schön, dass Sie gegen Ihren eigenen Gesetzentwurf geredet haben – auch gut. Als die Ampel das Bundesnachrichtendienstgesetz auf die Tagesordnung gesetzt hat, haben wir auf die lang angekündigte Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH gehofft, den rechtssicheren Weg, den Königsweg zur Ermittlung schwerster Angriffe auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, auch im Netz: leider wenig davon, eher Formales. Wie bereits nach dem Gastbeitrag der Kollegen Thomae und Kuhle in der „FAZ“ zu vermuten, geht es in erster Linie um – das sehen wir – den Nachrichtendienst, insbesondere den BND. Der Auslandsgeheimdienst ist gefordert wie seit dem Kalten Krieg nicht mehr; wir haben es vorhin gehört; die Konfliktherde brauche ich hier nicht aufzuzählen. Das Spannungsfeld zwischen Sicherheit unserer Nation und der rechtlichen Einhegung und Kontrolle des BND wird von der Ampelkoalition trotz großartiger Ankündigungen auch nach zwei Jahren des Regierens weder ernsthaft angesprochen noch gelöst. Über 75 Seiten werden Richtlinien aufgestellt, wie die Nachrichtendienste Daten an andere Sicherheitsbehörden weitergeben dürfen. Denn, so Kuhle und Thomae: – die Geheimdienste – Binsenweisheit. – Dieser Gastbeitrag war wohl die Antwort auf einen Artikel in der „Bild“-Zeitung, in dem die ehemaligen BND-Präsidenten Hanning und Schindler den BND aufgrund der ausufernden Kontrollbürokratie als „zahnlosen Wachhund“ bezeichnet haben. Ich denke, wir dürfen unstrittig stellen, dass auch Hanning und Schindler der Auffassung sind, dass staatliches Handeln, auch das des Bundesnachrichtendienstes, verfassungsgemäß zu sein hat. Nur in einer knappen Schlussbemerkung stellen Herr Thomae und Herr Kuhle von der FDP fest, dass zur Verteidigung einer liberalen Demokratie gegen ihre Feinde die richtigen Instrumente erforderlich seien, zu denen auch „funktionierende und hinreichend ausgestattete Nachrichtendienste“ gehören. Hört! Hört! „Funktionierende und hinreichende Ausstattung“ also. Wie das personell, materiell, methodisch, technisch, finanziell auszusehen hat, dazu kein Wort. Vielmehr scheint es so, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts doch sehr selektiv gelesen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich in seinem Urteil festgestellt, dass ein „herausragendes öffentliches Interesse“ an einer „wirksamen Auslandsaufklärung“ besteht. Demzufolge ist der BND nicht „hinreichend“, sondern auftragsgemäß auszustatten und zu befähigen. Und hiervon sind wir noch weit entfernt. Sie haben bestenfalls eine ministerial-bürokratische Fleißarbeit abgeliefert. Im wahrscheinlichsten Fall binden Sie enorme Personalmittel ohne Mehrwert, was den Namen „Informationsaustausch-Verhinderungsgesetz“ verdient hätte. Und wenn Sie in Ihrem „FAZ“-Beitrag fordern, dass die Betroffenenperspektive in der Kontrollarchitektur eine stärkere Rolle spielen soll, und Sie einen Betroffenenanwalt fordern, dann kann man den äußeren Feinden unserer Demokratie nur gratulieren. Sie seien an die Worte des großen Juristen Böckenförde erinnert: Es besteht immer die Gefahr, dass man den Gegnern, gerade den äußeren, des liberalen Staates zu viele Freiheiten einräumt. Sicherheitsarchitektur muss konservativ gedacht werden, da sie unsere freiheitlich-demokratischen Werte bewahren muss. Oder wie das Bundesverfassungsgericht konstatiert hat: Es besteht eben ein „herausragendes öffentliches Interesse“ an einer „wirksamen Auslandsaufklärung“. Vielen Dank und Glück auf!