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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will da anfangen, wo Sie aufgehört haben, Frau Staatssekretärin. Es wird in der Tat selten deutlicher als in diesen Tagen, wie sehr unsere Sicherheit bedroht ist. Das zeigen die schrecklichen Ereignisse, die wir in der letzten Woche aus Israel gesehen haben, und natürlich hat das Auswirkungen auch in unserem Land. Wir hatten gestern die Gelegenheit, im Innenausschuss mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz genau darüber zu sprechen.
Heute reden wir im Deutschen Bundestag über eher technische Regelungen in unserem Sicherheitsrecht. Aber ich glaube, wir sollten diese Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle einmal den tüchtigen Frauen und Männern in unseren Sicherheitsbehörden zu danken, insbesondere in den Nachrichtendiensten, die ganz wichtige Arbeit leisten.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kontrolle von Regierung und Behörden vollzieht sich im demokratischen Rechtsstaat in der Öffentlichkeit, vor allem hier in öffentlicher Sitzung des Deutschen Bundestages. Und es liegt in der Natur der Sache, dass diese notwendige Transparenz bei der Kontrolle unserer Nachrichtendienste nicht vollständig bestehen kann. Deswegen haben wir dafür bestimmte Gremien, die unter bestimmten Geheimhaltungsvorschriften tagen.
Umso wichtiger ist es deshalb, dass es für die Arbeit unserer Dienste eine tragfähige und am Ende unzweifelhafte rechtliche Grundlage gibt. Das gilt für die eigentliche Arbeit – Aufklärung, Observation, alles, was dazugehört –, aber insbesondere dann, wenn Informationen, die dort gewonnen worden sind, ausgeleitet werden an Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Und an dieser Stelle hat uns das Bundesverfassungsgericht – am Ende uns allen gemeinsam, die wir in den letzten Jahren Verantwortung getragen haben – einiges ins Stammbuch geschrieben.
Frau Staatssekretärin, Sie haben es gesagt. Sie haben diese Änderungen heute auf den Weg gebracht. Das ist offenbar der kleinste gemeinsame Nenner in der Koalition, auf den Sie sich einigen konnten.
Zuruf des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])
Aber ich will Ihnen sagen: Sie sind damit verdammt spät dran. Sie haben es selbst gesagt: Im Dezember brauchen wir eine Regelung. – Und es ist ja nicht erst das Urteil aus dem September letzten Jahres, das uns diesen Auftrag gegeben hat, sondern den Auftrag haben wir schon durch ein Urteil aus dem April 2022 bekommen, also vor über anderthalb Jahren.
Wir wissen eigentlich, was zu tun ist, aber Sie waren offenbar nicht in der Lage, hier einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Gesetzentwürfe, über die wir heute beraten, setzen diese Urteile teilweise zutreffend um, teilweise bleiben sie weit hinter dem, was erforderlich wäre, zurück, und an anderer Stelle gehen sie deutlich über das Ziel hinaus.
– Ja, das mache ich gerne, Herr von Notz.
Beispielsweise fehlt künftig die Befugnis zur Übermittlung von Erkenntnissen aus einem Verfahren einer für verfassungswidrig erklärten Partei.
Ich glaube nicht, dass das stimmt!)
Aus unserer Sicht eine große Sicherheitslücke. Wir halten das sicherheitsrechtlich für nicht tragbar. An anderer Stelle werden diejenigen Hürden, die Sie aufgestellt haben für Erkenntnisse, die aus nachrichtendienstlichen Quellen gewonnen wurden, übertragen auf die Informationen, die aus öffentlichen Quellen zugänglich sind. Auch das ist am Ende ein gefährlicher Irrweg.
Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz die Chance, unsere Nachrichtendienste zukunftsfest aufzustellen. Dafür braucht es sehr viel mehr als das, was Sie heute in diesem Gesetzgebungsvorhaben vorschlagen. Wir jedenfalls sind bereit und reichen Ihnen die Hand, noch sehr viel weiter zu gehen bei den Dingen, die wir gemeinsam auf den Weg bringen könnten. Wir freuen uns jedenfalls auf die Beratungen und sind gerne bereit, hier konstruktiv mitzuwirken.
Beifall bei der CDU/CSU)
Der Kollege Dr. Konstantin von Notz hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)