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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist ein Lieblingsprojekt des Bundeskanzlers aus seiner Zeit als Finanzminister: die globale Mindeststeuer, eine neue, zusätzliche Steuer für Großunternehmen, und auf 263 Seiten – so ein Packen! – ein Gesetzentwurf mit 96 Paragrafen und die zusätzliche Änderung sieben anderer nationaler Gesetze. Ein Umfang etwa so gewaltig wie das gesamte existierende Einkommensteuerrecht in Deutschland.
Wesentliche Inhalte wurden bereits dargestellt – ich muss das nicht wiederholen –, insbesondere durch den stets sachkundigen Steuerprofessor Güntzler.
– Steuerprofessor, wenn Sie mir diesen charmanten Titel gestatten. – Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies, zusätzlich zu den bestehenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, den internationalen Rechnungslegungsvorschriften und den nationalen steuerlichen Vorschriften weitere komplizierte Rechtsvorschriften in einem regelmäßigen Berichtswesen abzubilden. Das ist genau das, was unsere Wirtschaft in diesen Zeiten braucht und was die Finanzverwaltung braucht, die bekanntlich noch nicht einmal das Personal für Betriebsprüfungen rekrutieren kann:
Beifall bei der AfD)
Die betroffenen Unternehmen müssen Mindeststeuererklärungen beim örtlichen Finanzamt und einen Mindeststeuerbericht beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen, was die Frage auslöst, wer aufseiten der Steuerverwaltung die verstehen und überprüfen soll. Wenn Herr Güntzler sagt, er habe in 30 Jahren so etwas Kompliziertes nicht erlebt, dann darf ich einfach mal sagen: Der Oberinspektor auf der Steuerverwaltungsseite hat das in seinem ganzen Leben noch nicht erlebt.
Die vom Bundesfinanzminister in Auftrag gegebene Studie des ifo-Instituts – verdienstvoll, dass er es gemacht hat – kommt zu dem Ergebnis: Die Umsetzung der Richtlinie bringt Deutschland im günstigsten Fall 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro. Für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass die Niedrigsteuerländer ihre Steuersätze nach oben anpassen, bringt die Steuer gar nichts. Und selbst in den 1,5 Milliarden Euro – sagt das ifo-Institut – sind bestimmte rechnerische Effekte gar nicht berücksichtigt, sodass auch diese Zahl zu hoch ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regierung selbst rechnet laut den Unterlagen nur mit Mehreinnahmen von etwa einer halben Milliarde Euro pro Jahr. Davon sind abzuziehen 150 bis 200 Millionen Euro Kosten auf Unternehmensseite und aufseiten der Verwaltung.
In der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs – Frau Staatssekretärin hat das vorhin auch betont – die Minimierung des Bürokratieaufwands gewesen sei.
Heiterkeit bei der AfD)
Und weiter – Wortzitat –: „Die steuerlichen Begleitmaßnahmen sollen insbesondere zur Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist purer Zynismus. Das ist nicht mehr Ironie, das ist Zynismus.
Beifall bei der AfD)
Da fragt man sich: Warum wird dieses Gesetz überhaupt gemacht? Wem soll es nützen? Die juristisch-formale Antwort lautet: Weil die EU es so beschlossen hat, allerdings auf Drängen und mit der Stimme Deutschlands im Rat. Die politische Antwort lautet: Weil der ehemalige Finanzminister und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz sich als Kämpfer gegen Steuerbetrug und Steuerdumping inszenieren will, um von seiner eigenen Verstrickung in die Machenschaften des Cum-ex-Skandals in Hamburg abzulenken.
Beifall bei der AfD
Fazit eines Experten der Wissenschaft, der wiederholt als Sachverständiger in Anhörungen auftritt – Zitat –: „Wir rechnen damit, dass es quasi kein Steuerplus gibt.“ Die globale Mindeststeuer ist für Deutschland „eigentlich überflüssig“. Zitat Ende.
Beifall bei der AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Glaser. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Katharina Beck, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)