- Bundestagsanalysen
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Darüber haben wir ja schon mehrfach gesprochen. Man kann sich auch dafür einsetzen, Rechtslagen zu ändern. Das ist meistens ein dickes Brett. Aber genau das habe ich getan. Im Moment sind wir in der Situation, dass wir die Revolutionsgarden nicht als Terrororganisation listen können, weil ich mich als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland natürlich im gegebenen Rechtsrahmen zu verhalten habe. Der Juristische Dienst der Europäischen Union – im Übrigen auch viele andere Rechtsexperten – kommt zu dem Schluss, dass wir unter dem jetzigen Sanktionsregime die Revolutionsgarden nicht listen können – Sie wissen das –, weil es entsprechende Anschläge in Ländern gegeben haben muss. Deswegen habe ich mich für eine Erweiterung unseres Sanktionsregimes eingesetzt, indem erstmalig auch Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen auf die Sanktionsliste kommen, darunter, wie gesagt, auch die Revolutionsgarden.
Sie wissen genau, dass es derzeit mehrere Verfahren an deutschen Gerichten gibt. Wenn es ermöglicht wird, die Revolutionsgarden als Terrorsystem zu listen, dann – das habe ich bereits mehrfach öffentlich erklärt – halte ich das für den richtigen Weg. Ich habe mich aber an europäisches Recht zu halten, und das tue ich auch. Für den Fall, dass wir den Rechtsrahmen verändern können oder eine entsprechende Rechtsvoraussetzung durch andere juristische Verfahren geschaffen wird, hat der Deutsche Bundestag diesen Beschluss gefasst. Ich bin ja auch Mitglied dieses Hohen Hauses –
Und ich habe auf die Zeit zu achten.
– und werde das dann umsetzen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe zu dieser Fragestellung jetzt schon vier Nachfragen, wenn ich das richtig registriert habe; Frau Widmann-Mauz nehme ich auch noch dazu. Zuerst hat das Recht zu einer Nachfrage zu diesem Thema der Abgeordnete Sichert aus der AfD-Fraktion.