Es gibt bekanntermaßen eine Endverbleibskontrolle. Das ist auch Voraussetzung für Lieferungen, gerade in Drittstaaten. Deswegen: Das, was Sie mit Blick auf die Endverbleibskontrolle einfordern, ist bereits geltende Praxis. Darüber hinaus haben wir ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Wir haben Leitlinien der Europäischen Union, nach denen wir uns richten. Nichtsdestotrotz ist jede Waffe, die in andere Hände weitergegeben wird, natürlich fatal. Aber deswegen treffen wir solche Entscheidungen in Deutschland ja zum Beispiel auch anders als andere Länder. Es kommt immer der Bundessicherheitsrat zusammen, um solche Entscheidungen, gerade wenn es Drittstaaten betrifft, gemeinsam zu beschließen und uns zu unterstützen. Das tun wir in jedem einzelnen Fall.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)