Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! In der Tat beraten wir heute einen Gesetzentwurf, den die AfD nahezu wortgleich 2019 schon einmal eingebracht hat. Den hat sie in mehreren Landtagsparlamenten eingebracht, wie zum Beispiel 2019 in Nordrhein-Westfalen. Immer heißt das Gesetz „Medientransparenzgesetz“. Warum wird der Entwurf wohl abgelehnt? Die ständige Wiederholung auf allen Ebenen macht es nicht besser. Sie insinuieren, dass Parteien oder auch Politiker – hier nennen Sie immer die SPD –, die eine Beteiligung an einem Medienverlag hätten, entsprechenden Einfluss auf den redaktionellen Teil nehmen würden, angeblich um eine AfD-feindliche Berichterstattung zu erreichen. Meine Damen und Herren, vielleicht sollten Sie sich eher mal damit beschäftigen, dass Ihre demokratiefeindliche Politik Anlass dazu gibt, entsprechend zu berichten. Wenn Sie dann das Ganze mit „Lügenpresse“ etikettieren, dann ist es genauso armselig, wie Sie hier daherkommen. Deswegen, meine Damen und Herren: Wenn Sie jetzt das Parteiengesetz ändern wollen, um den Rechenschaftsbericht auszuweiten, und sich das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vornehmen, um hier Medienunternehmen zu vermeintlicher Transparenz zu verpflichten, dann müssen wir uns schon einmal jemanden anschauen, den Herr Kollege Lindh – ich beziehe mich ungern auf Sie, aber in dem Fall muss ich es tun – schon angesprochen hat. Das Interessanteste dabei ist aber, dass ein Ausdruck darin überhaupt nicht vorkommt, im ganzen Gesetzentwurf nicht. Ich habe mir extra auch die anderen Entwürfe einmal angeschaut, die Sie alle schon gepinselt haben. Da findet sich das Wort „Pressefreiheit“ kein einziges Mal; auch das Wort „Grundrecht“ taucht kein einziges Mal auf. Aber jede Regulierung im Bereich der Medien kann eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit sein. Diese, meine Damen und Herren, muss sich immer an Artikel 5 des Grundgesetzes orientieren. Pressefreiheit ist eben nicht, wie Sie das wohl verstehen, ausschließlich das Berichten und Propagieren Ihrer Positionen. Herr Kollege Heveling hat schon in ganz hervorragender Art und Weise berichtet, wie manipulativ Sie über die sozialen Medien versuchen, bestimmte Algorithmen zu schaffen. Sie versuchen, Meinungen zu manipulieren und Leute in die Irre zu führen, die sich in Wirklichkeit nur informieren wollen. Jetzt sage ich Ihnen mal eines – der Kollege hat es bereits gesagt –: Sie selbst betreiben das Organ „Deutschland-Kurier“. Sie haben es zuerst versteckt hinter dem AfD-nahen Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten. Nunmehr firmiert das Ganze unter Conservare Communication GmbH, in die alles ausgelagert wurde: der Vereinsvorsitz sowie der geschäftsführende Alleininhaber, ein Herr, der die AfD nachweislich über Wahlanzeigen und Ähnliches finanziert. Aber nirgendwo taucht das Wort „AfD“ auf, nirgends wird es so versteckt wie dort. Deswegen, meine Damen und Herren, glaube ich, Sie sind eher der richtige Erfinder, wenn es darum geht, wie man den finanziellen und redaktionellen Wechsel nutzen und am besten ausschlachten kann. Dann lese ich Ihnen mal die schillernden Namen Ihrer Redakteure vor: Petr Bystron, Martin Hess, Katrin Ebner-Steiner, Martin Renner, Martin Böhm, Stephan Protschka, Kay Gottschalk. Leider endet allmählich meine Redezeit. Ich sage Ihnen an dieser Stelle nur eines: Die vorhandenen Vorschriften im Parteiengesetz und in den Pressegesetzen der Bundesländer schaffen ausreichend transparente Regelungen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nichts weiter als die Verschriftlichung der Scheinheiligkeit dieser Partei.