Sie haben offensichtlich einfach nicht zugehört und haben keine Ahnung, wie die Rechtslage ist. Wenn Menschen an der Grenze einen Asylantrag stellen, dann ist es gar nicht möglich, sie zurückzuweisen. Und was bedeutet die Zurückweisung überhaupt? Das heißt natürlich, dass die Menschen zurückgewiesen werden. Aber was bedeutet das im weiteren Verlauf? Sie können auch ein zweites, ein drittes Mal den Weg gehen. Und wer sind überhaupt die Menschen, die zurückgewiesen werden? Was ist überhaupt der Hintergrund von denen? Haben die vielleicht einfach nur die Grenze von Österreich nach Deutschland überschritten, weil sie, wie es zum Beispiel zwischen Österreich und Deutschland gern getan wird, dort zum Friseur gehen, weil sie da einen kennen? Oder sind es Touristen? Oder sind es Studierende? All diese Punkte sind gar nicht von der Zahl umfasst, die da vorliegt. Das ist ein Punkt, den Sie vollkommen übersehen. Und ich will noch mal sagen: Die Gewerkschaft der Polizei, die Sie hier in Ihrem Antrag zitieren, sagt ganz klar, dass die stationären Grenzkontrollen überhaupt nichts bringen. Das Mittel der Wahl sind mobile Grenzkontrollen. Die helfen wirklich. Bei stationären Grenzkontrollen sucht man sich einfach einen Weg drumherum. Das ist vollkommen klar. Bei mobilen Grenzkontrollen hingegen ist die Polizei in der Lage, lageabhängig und auch wirklich flexibel zu agieren. Das ist das richtige Mittel der Wahl, und darauf kommt es an. Ihre Vorschläge bringen in der Praxis überhaupt nichts. Wenn Sie einmal ein wissenschaftliches Buch und keines aus irgendeinem verschwörungstheoretischen Verlag lesen würden, wüssten Sie das auch.