Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Albani, Sie haben ausgezeichnet beschrieben, was eigentlich des Pudels Kern bei dieser Sache ist. Und ich muss auch sagen: In der Einleitung Ihres Antrages, mit dem ich 100 Prozent einverstanden bin, beschreiben Sie die Wertigkeit, die diese Einrichtungen für unser gesamtes Land haben, wirklich ausgezeichnet. Aber dann kommen leider einige kleine Fehler, mit denen wir nicht einverstanden sind. Sie schreiben „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“, und damit suggerieren Sie schon wieder einigen Leuten, dass es hier ums Geld geht. Sie haben zwar in Ihrer Rede hier gesagt: „Es geht nicht ums Geld“, und es geht auch wirklich nicht ums Geld. Aber wir sollten nicht aufhören, allen Leuten, egal ob im Haushaltsausschuss oder in den Fraktionen, klarzumachen, dass es nicht ums Geld geht. Die Personalkosten sind in öffentlich geförderten Projekten immer begrenzt. Das ist so, und das ist auch richtig; das kritisieren wir nicht. Die Pauschalen für sonstige Kosten werden an bereits gedeckelten Personalkosten bemessen; also kann das auch so bleiben. Vor allem: Wenn es höhere Entgelte gäbe, müssten die ja aus nichtöffentlichen Mitteln bestritten werden, und damit wäre das kein Problem für den Staat. Das zentrale Problem ist wirklich: Alle denken, es gehe ums Geld. Das sage ich gerne Ihnen allen hier im Hause: Es geht nicht ums Geld; es geht um die Stellung dieser Institute. Ihre Lösung, die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufzunehmen, ist eigentlich für uns der Grund, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen; denn diese Institute werden dann nicht durch die in den Senaten vertretenen Personen, sondern aufgrund von § 3 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung letztendlich staatlich kontrolliert werden. Und ich glaube nicht, dass es auch nur im Entferntesten sinnvoll ist, diese Institute bzw. diese Forschungseinrichtungen staatlich zu kontrollieren. Das wollen wir nicht. Deswegen glaube ich, dass es der falsche Weg ist, das Ganze im Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu regeln. Wenn wir es doch täten, sähen wir schon bald, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer ist. Wir sehen das bei einer anderen großen Forschungseinrichtung. Dort hat es riesengroße Probleme gegeben, egal welcher Couleur die jeweilige Regierung war. Jetzt sind wir gerade dabei, die Probleme aufzuarbeiten. Die Gemeinnützigen dürfen nicht staatlich kontrolliert werden; sie sind das Verbindungsglied zur freien Wirtschaft. Ausnahmeanträge mit 80 Seiten können aber auch niemals der richtige Weg sein. Frau Christmann, ja, 15 Anträge liegen dem BMF vor; aber dem BMWK liegen meiner Meinung nach noch 200 Anträge vor, die erst mal bearbeitet werden müssen, damit sie das BMF überhaupt entscheiden kann. Ich weiß von einigen Projektträgern, die direkt das BMWK anschreiben und den Leuten, die Projekte haben, sagen: Bitte, richtet eure Anträge dorthin! – Das ist nun mal so; der Flaschenhals ist nicht das BMF. Das bestreite ich enorm. Wie wollen wir einem in Haftung stehenden Geschäftsführer klarmachen – – mein letzter Satz, Frau Präsidentin –, dass er nach Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt werden soll? Das geht nicht. Wir brauchen andere Lösungen. Und den Rest wird mein Kollege Stephan Seiter Ihnen dann in Kürze erklären.