- Bundestagsanalysen
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Danke, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Sehr geehrter Herr Otte, Sie haben gesagt, wir sollen dem Antrag zustimmen. Das machen wir selbstverständlich; denn Sie haben den Antrag ja sehr gut von uns abgeschrieben.
Aber jetzt ist meine Frage: Was hat sich denn juristisch seit dem 18. Februar 2022 geändert? Dort haben Sie unseren Antrag noch abgelehnt. In der Begründung heißt es – ich zitiere –:
„Die Fraktion der CDU/CSU könne es sich nicht vorstellen, wie eine Schutzjagd auf Wölfe in Deutschland rechtssicher durchgeführt werden sollte. Das sei zudem mit Artikel 16 der FFH-Richtlinie nicht zu vereinbaren.“
Letzteres fordern Sie jetzt übrigens unter Punkt 12 ihres Antrags. Das haben wir damals gefordert.
Des Weiteren haben Sie unseren Antrag aus folgendem Grund abgelehnt:
„Das BJagdG“
– Bundesjagdgesetz –
„gelte zudem nicht mehr für ganz Deutschland, weil einige Bundesländer eigene Regelungen getroffen bzw. Landesgesetze erlassen hätten.“
Also benötigt es diesen Antrag von Ihnen, den Sie von uns abgeschrieben haben, hier in diesem Hohen Hause eigentlich gar nicht. Denn wenn es die Länder ändern könnten, dann könnte Söder es ja selbst ändern und Sie müssten hier nicht für Bayern und Hessen als CDU/CSU-Fraktion Wahlkampf machen.
Können Sie mir das bitte schön erklären – und nicht mit den komischen Flausen „AfD-Anträge lehnen wir grundsätzlich ab“? Ich habe Ihnen zwei Punkte genannt, warum Sie den Antrag angeblich abgelehnt haben.
Danke schön.
Jetzt kommen wir zur Kurzintervention von Herrn Dr. Gesenhues.