Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ein bisschen aufpassen, dass ich nicht zu sehr lache. Aber, Frau Kollegin Weisgerber, ich war ja in vielen, vielen Verhandlungen dabei, auch in der Nacht der Nächte im Kanzleramt. Ihnen vier, die Sie da vorne sitzen, nehme ich tatsächlich allen ab, dass Sie wirklich Klimaschutz machen. Aber dahinter sind noch ganz, ganz viele Reihen für Abgeordnete, die heute nicht da sind. Die werden aber alle wiederkommen, wenn Sie Verantwortung tragen. Deswegen will ich Sie schon damit konfrontieren, was zum Beispiel Ihr damaliger stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Herr Nüßlein, bei der Vorlage des Klimaschutzgesetzes gesagt hat. Er hat gesagt: Das machen wir nicht mit, das ist „ein planwirtschaftlicher Ansatz“. Und dann Herr Brinkhaus – er war damals Ihr Fraktionsvorsitzender –, der den Sachverständigenrat, den wir vorgesehen und durchgesetzt haben, als „Zentralkomitee für Klimaüberwachung“ bezeichnet hat. Das ist das wahre Gesicht von CDU/CSU. Und es ist unser Gesetz. Gott sei Dank haben wir es durchgesetzt – mit Ihnen. Es hat viel Kraft gekostet. Aber stellen Sie sich nicht hierhin und sagen, Sie hätten dieses Gesetz gemacht! Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann sind wir jetzt bei dem, was gerade vorliegt. Wir müssen jetzt attestieren, dass wir vor allen Dingen in den Sektoren Gebäude und Verkehr immer noch nicht da sind, wo wir eigentlich hinwollen. Und Sie, ausgerechnet Sie, kommen nun, nachdem wir im Gebäudebereich mit dem Gebäudeenergiegesetz wirklich richtig was geschafft haben, als Erstes mit der öffentlichen Ankündigung, dass Sie es wieder abschaffen werden. Sie würden mit Ihrer Politik die Sektorziele sofort wieder reißen. Liebe Frau Kollegin Weisgerber, wenn Sie dann mit dieser ominösen Bepreisung kommen, kann ich nur sagen: Wenn Sie die Sektorziele so lassen wollen und dann bepreisen, dann heißt das, dass Sie weiten Teilen der Bevölkerung Mobilität und Heizen nicht mehr ermöglichen. Das ist unsozial. Und das muss man den Leuten sagen, was Sie hier gerade verbreiten. Deswegen: Ja, es ist absolut richtig, glaube ich, das Ziel 2030 nicht anzufassen; das wäre meines Erachtens auch klar verfassungswidrig. Eine Flexibilität innerhalb der Sektoren hat es auch bisher schon gegeben; jetzt weiten wir sie aus. Aber aus meiner Sicht – Lisa Badum, da bin ich voll bei Ihnen – ist es ein nicht haltbarer Zustand, dass wir ein Gesetz haben und wir – da spreche ich die Bundesregierung insgesamt an – in bestimmen Bereichen die Sekorenziele reißen, aber man der Rechtsverpflichtung, ein Sofortprogramm vorzulegen, nicht nachkommt. Deswegen – Robert, jetzt musst du tapfer sein; die anderen sind ja nicht da, auch der Verkehrsminister nicht –, glaube ich, ist es unsere Aufgabe als selbstbewusste Parlamentarier, diesen Mangel an unserem ursprünglichen Klimaschutzgesetz zu beseitigen. Wenn einzelne Ziele verfehlt werden, muss es einen Automatismus geben, der uns garantiert, dass die Ziele dennoch insgesamt eingehalten werden. Das ist unsere Aufgabe in den parlamentarischen Beratungen, auf die ich mich sehr freue. Vorschläge sind immer willkommen, auch von der CDU/CSU, vor allen Dingen, wie Sie nach Ihrem Konzept die Sektorziele einhalten wollen. Aber jetzt, Herr Hilse, noch einen Punkt zu Ihnen. Wir beraten ja auch den Antrag der AfD „Aufkündigung aller internationalen Klimaschutzverträge“. Ich sage Ihnen: Wenn Sie das Klimaschutzgesetz nehmen und sich die dazugehörige Verfassungsgerichtsentscheidung ansehen würden, dann müsste Ihnen klar sein, dass eine solche Aufkündigung wirklich gegen das deutsche Grundgesetz wäre. Sie reden ja gleich noch; dann können Sie mir mal sagen, wie Sie Ihre Vorstellungen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren wollen. Sie sind Verfassungsfeinde! Hier haben wir für den Bereich des Klimaschutzes ein Beispiel. Das müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land immer wieder sagen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.