Vielen Dank, Frau Präsidentin. Entschuldigung, dass ich das Mikrofon zu früh eingeschaltet habe. Ich dachte, die Kollegin sei schon fertig. – Werte Frau Kollegin Wulf, Sie haben jetzt einige parteiinterne Diskussionspapiere zitiert. Ich kläre Sie einfach noch mal auf, dass neben dem Konzept, das aus Thüringen kam, auch ich ein großes Konzept zur 20-40-60-Rente geschrieben hatte. Das war komplett anders gestrickt. Es gab auch ein Papier von Jörg Meuthen. Unsere Partei hat eine sehr umfangreiche Debatte geführt, die letztendlich zu einem hervorragenden sozialpolitischen Konzept führte, das wir in Kalkar beschlossen haben und das keines der Elemente enthält, die Sie gerade erwähnt haben. Finden Sie es nicht vielleicht korrekt, sich mal mit den Positionen der AfD zu beschäftigen, statt Brandmauern zu bauen in offensichtlicher Unkenntnis der parteiinternen Debatten? Sie haben hier doch selektiv ausgeführt, wozu wir stehen. Zurück zur Debatte, die wir hier tatsächlich führen. Unser Antrag sagt sehr deutlich, dass wir die Vermögensfreigrenze auf 15 000 Euro erhöhen wollen, und zwar für deutsche Staatsbürger und all jene, die zehn Jahre lang einen rechtmäßigen Aufenthalt hier haben. Das hat natürlich Sinn, weil diese Vermögensfreigrenze eine Anerkennung der Lebensleistung oder der erbrachten Leistungen in unserem Land sein soll. Finden Sie es richtig, das zu tun, nämlich in SGB II und in SGB XII die Vermögensfreigrenze auf 15 000 Euro anzuheben für diejenigen, die hier Lebensleistungen erbracht haben, und damit auch zu sagen: „Ja, gut, wenn jemand nicht so lange hier gelebt hat, dann kann er davon nicht profitieren“?