für gute Aufklärung, für Informationen, und genau dieses Gesetz geht jetzt in die richtige Richtung für die mündigen Bürgerinnen und Bürger. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Nach dieser Mischung aus Angstmacherei und Märchenstunde gerade möchte ich jetzt gerne wieder sachlich auf den vorliegenden Gesetzentwurf zurückkommen. Für Patientinnen und Patienten ist es oft sehr belastend, wenn eine Krankheit sie zwingt, ins Krankenhaus zu gehen; das habe ich als Arzt im Krankenhaus jahrelang selber erfahren. Da wirken gute und verständliche Informationen und ein vertrauensvolles ärztliches Gespräch sehr beruhigend. Genau für diese Informationen sorgen wir jetzt mit diesem wirklich guten Transparenzgesetz. Mit Informationen über Leistungen, Ausstattung, Personalbesetzung und Qualitätsergebnisse schafft dieses Gesetz, wie sein Name sagt, mehr Transparenz für die Menschen in unserem Land. Transparenz bedeutet Durchschaubarkeit. Das Dickicht „Krankenhaus“ wird für viele Menschen durchsichtiger, gläsern. Das mindert Angst, das mindert Sorgen, die oft bestehen, wenn man krank ist und Hilfe braucht. Das Transparenzverzeichnis wird gut zugänglich, verständlich und interaktiv sein. Es wird auch frei sein von interessengeleiteten und einseitigen Mitteilungen. Damit wird es den Menschen in unserem Land helfen, selbstbestimmte Auswahlentscheidungen zu fällen, um eine qualitativ hochwertige Behandlung zu bekommen. Was daran peinlich ist, kann uns vielleicht Die Linke mal erklären; ich habe das nicht verstanden. Es gibt auch heute schon Krankenhausportale. Allerdings entspricht keines davon den genannten Anforderungen. Wir Grüne stehen seit jeher für eine Stärkung der Patientinnen- und Patientenrechte, Immer wieder hat man in den letzten Wochen, insbesondere aus dem Süden der Republik, gehört, dass der Bund mit diesem Gesetz Krankenhausplanung durch die Hintertür betreiben wolle. Das ist mitnichten der Fall. Wir setzen hier eins zu eins um, worauf sich Bund und Länder in den Eckpunkten zur Reform geeinigt haben. Da können die Länder jetzt nicht wirklich überrascht sein und Ablehnung signalisieren. Minister Laumann, bekanntlich nicht meine politische Farbe, hat das sehr gut auf den Punkt gebracht: Der Bund greift keineswegs in die Planungskompetenz der Länder ein. – Bei uns in der Ampel zählen die Interessen der Patientinnen und Patienten und nicht verzweifelte Versuche der Selbstdarstellung in Anbetracht anstehender Landtagswahlen. Ja, sicher, gerne. Herr Gürpinar, durch die Wiederholung werden Ihre Vorwürfe und Unterstellungen nun wirklich nicht besser. Dieses Gesetz erfüllt wichtige Aufgaben. Darauf wäre ich in meiner Rede auch noch eingegangen; dann bringe ich es an dieser Stelle. Es wurde schon von Vorrednern gesagt: Zur Vorbereitung des Krankenhausgesetzes haben wir heute essenzielle Daten nicht vorliegen, zum Beispiel zur Zahl der mit Fachärzten und anderen Ärzten besetzten Stellen in den Kliniken. Diese Informationen haben wir nicht, und dafür nutzen wir jetzt auch dieses Transparenzgesetz. Ihre grobe Missachtung der Patientenrechte, die Sie hier dauernd zum Ausdruck bringen, dass Sie es nicht für wichtig halten, dass die Menschen leichten Zugang zu qualitativ wirklich hochwertigen Informationen haben, die sie im Krankheitsfall und bei einer Einweisung ins Krankenhaus nutzbringend für sich selber und ihre Familie anwenden können, verstehe ich nicht. Warum Sie das so mit Füßen treten und missachten, wird mir absolut nicht klar; das muss ich ganz ehrlich sagen. Nein, vielen Dank. – Jetzt aber auch noch einen Satz zu dem Antrag der Union. Das Beste daran ist, dass Sie die mittelfristige Wirksamkeit der Krankenhausreform implizit ja anerkennen. Zur kurzfristigen Abhilfe bleiben Sie aber alle Antworten, vor allem die der Finanzierung, komplett schuldig. Die schlechte Lage der deutschen Krankenhäuser ist das Ergebnis Ihres Festhaltens an den DRGs, den Fallpauschalen, in den letzten acht Jahren. Sie können doch nicht ernsthaft glauben, dass wir der bloßen heißen Luft in Ihrem Antrag zustimmen können. Bitte, sicher. Herr Müller, na klar. Ich kann da nur noch mal in aller Klarheit wiederholen – ich habe das gerade ja auch schon ausgeführt –, dass wir in keiner Weise hier in die Planungshoheit der Länder eingreifen. Die Level, die wir verwenden, haben informativen Charakter. Die Leistungsbereiche werden später von den Ländern zugewiesen, und sie werden dann in dem Transparenzregister auch so verwendet werden, wie es die Länder zuweisen. Da gibt es keine Konkurrenz. Da passt kein Blatt zwischen Bund und Länder, und das ist keinerlei Eingriff in die Landeshoheit bei der Krankenhausplanung. Das wäre ein großes Missverständnis. Ich komme zurück zu meiner Rede und sage: Mit der Einführung der Fallpauschalen sollte einst die Qualitätssicherung ausgebaut werden, um Fehlanreizen zur möglichst kostenarmen Leistungserbringung entgegenzuwirken. Leider ist das nur völlig unzureichend erfolgt. Beim Schlaganfall zum Beispiel haben die Ärztinnen und Ärzte in Eigenregie ein Verfahren aufgebaut. An dem Beispiel kann man an den 25 Jahren der Qualitätssicherung beim Schlaganfall gut sehen, wie Qualitätssicherung tatsächlich zur Verbesserung von Versorgung beiträgt. Durch bessere Qualität – und wir haben heute schon gute Qualität in unseren Krankenhäusern; Vorredner sagten es bereits – kann ein selbstständiges Leben, etwa nach einem Schlaganfall, ermöglicht werden. Neu und sehr wichtig sind auch die Daten zur ärztlichen Besetzung. Hier wird jetzt, wie bei den Pflegekräften, endlich Transparenz geschaffen. Ich plädiere dafür, zukünftig Standards auch in der ärztlichen Besetzung einzuführen; denn gute Versorgung kann auf Dauer nie in unterbesetzten Abteilungen gelingen. Für die anstehende Krankenhausreform ist die Erhebung der Daten zur ärztlichen Besetzung enorm wichtig. Sie ist geradezu essenziell und einer der wesentlichen Gründe – um es hier noch mal zu sagen –, warum wir dieses Transparenzgesetz jetzt der Krankenhausreform vorschalten. Jetzt zunächst Transparenz zu schaffen, ist ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung, und er hilft den Bürgerinnen und Bürgern. Fazit: Das Transparenzgesetz stellt einen wirklich wichtigen Aufschlag dar. Es trägt bei zu mehr Verlässlichkeit, Durchsichtigkeit, Qualität und damit zu mehr Vertrauen. Ich freue mich jetzt auf den Fortgang der Beratung dieses wichtigen Gesetzes. Vielen Dank.