Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, lassen Sie mich vorab sagen: Ich finde es gut, dass Sie da sind. Sie sind heute aus dem Innenausschuss gekommen und haben gesagt: Es sind jetzt alle Fragen beantwortet. – Dann haben Sie uns noch einen Tritt mitgegeben und gesagt, die Union würde nur mit Dreck werfen. Ich finde es gut, dass Sie da sind. Dann kann ich Ihnen nämlich sagen, dass beides nicht richtig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin, weil das nicht richtig ist, will ich jetzt mal die Sachfrage herausarbeiten, um die es geht. Es gibt in Deutschland den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger. Dieser Straftatbestand kann von Disziplinarvorgesetzten begangen werden, und – das ist wichtig – der Versuch ist strafbar. Vor einigen Wochen wurde ein Aktenvermerk veröffentlicht. Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich den ganz kurz zitiere. In diesem wird die Situation geschildert, als die Ministerin mit den Erkenntnissen konfrontiert wird, die man ihr in der Causa Schönbohm vorlegt. Und dann steht hier wörtlich: „Sie“ – also die Ministerin – „unterzeichnet unsere Vorlage derzeit nicht und war sichtlich unzufrieden.“ Und jetzt kommt es: „Sie fand die Dinge, die wir ihr zugeliefert haben, zu“ – direkte Rede – „‚dünnʼ“. Und dann kommt indirekte Rede: „… wir sollten nochmals Bundesamt für Verfassungsschutz abfragen und alle Geheimunterlagen zusammentragen.“ Ich dachte, als ich diesen Vermerk gelesen habe, dass die Bundesinnenministerin, die Verfassungsministerin ist, dann sofort an die Öffentlichkeit geht, diesen Vermerk einordnet und dem Verdacht entgegentritt, dass dort unter Umständen ein Anfangsverdacht zum Versuch der Verfolgung Unschuldiger gegeben sein könnte. Aber wer die Chronologie anschaut, wird feststellen, dass Sie, Frau Ministerin, genau das nicht gemacht haben. Sie haben über Wochen hinweg immer auf Fragen geantwortet, die schon gar nicht mehr im Raum standen. Heute haben Sie sich im Innenausschuss erstmals zu diesem Vermerk eingelassen. Und Ihre Erklärung ist – Entschuldigung – nicht plausibel. Denn Sie sagen, der Vorgang sei so gewesen: Sie hätten einen Kurzvermerk bekommen. Das sei kein ungewöhnlicher Vorgang. Und Sie hätten lediglich angemerkt – so war es, wie Sie sagen –, Sie wollten jetzt den Langvermerk vorgelegt bekommen. Das Problem, Frau Ministerin, ist allerdings: Das steht da nicht. Wenn dieser Vorgang tatsächlich so banal gewesen sein soll, wie Sie ihn schildern, dann muss man ehrlicherweise mal sagen: Warum schreibt der Beamte das nicht rein? Warum schreibt er eigentlich überhaupt einen solchen Aktenvermerk? Deswegen geht es seit dem heutigen Tage – und das ist meine Schlussbemerkung – eigentlich nur um diese eine Frage, und da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder dieser Vermerk ist falsch – und dann müssen wir mit den Beamten reden, Frau Ministerin –, – – oder Sie sagen die Unwahrheit. Und dann müssen wir über Sie reden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.